DGUV Regel 112-195 - Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)

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Abschnitt 3.2, 3.2 Hilfestellung
Abschnitt 3.2
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Titel: Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 112-195
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.2 – 3.2 Hilfestellung

Die zu berücksichtigenden Risikogruppen sind in den Anhängen 1 bis 3 aufgeführt. Hierbei ist zu unterscheiden

  • Risiken für die Hände durch äußere Einwirkung (Anhang 1),

  • Risiken für den Träger durch den Schutzhandschuh (Anhang 2),

  • Risiko durch ungenügende Schutzwirkung (Anhang 3).