DGUV Regel 112-195 - Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Anhang 3, Risiko durch ungenügende SchutzwirkungAnhangteil
Anhang 3 – Risiko durch ungenügende Schutzwirkung
Ungenügende Schutzwirkung | | Auswahl der Schutzhandschuhe entsprechend der Art und Höhe der Risiken und der betrieblichen Beanspruchung Beachtung der Herstellerinformation (Gebrauchsanleitung) Beachtung der Kennzeichnung der Schutzhandschuhe (z.B. Leistungsstufen. Kennzeichen für spezielle Einsatzbereiche) Auswahl der Ausrüstung unter Beachtung individueller Faktoren des Trägers
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| | - Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit regelmäßige Kontrolle rechtzeitiger Ersatz Beachtung der Herstellerinformation Erhaltung der Abmessungen
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