
Abschnitt 1
Benutzung von Fuß- und Knieschutz (bisher: BGR 191)
Benutzung von Fuß- und Knieschutz (bisher: BGR 191)
Abschnitt 1 – 1 Anwendungsbereich
Diese BG-Regel findet Anwendung
auf die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Fußschutz, z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe,
sowie
auf den Knieschutz.
Die Auswahl und Benutzung von Beinschutz in der Form von Schutzkleidung sind in der BG-Regel "Einsatz von Schutzkleidung" (BGR 189) festgelegt, z.B. Schutzkleidung für die Benutzung von handgeführten Kettensägen, Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen, Schutzkleidung gegen Wärmestrahlung bei leichter, schwerer Beanspruchung.