DGUV Regel 112-191 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz

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Abschnitt 3.3.2 - 3.3.2 Gebrauchsdauer (Verwendungsdauer)

Die Gebrauchsdauer von Fuß- und Knieschutz ist von der Beanspruchung und der Pflege abhängig. Fuß- und Knieschutz in nicht ordnungsgemäßem Zustand ist der Benutzung zu entziehen.

Hinweise zur Gebrauchsdauer und zu dem nicht ordnungsgemäßen Zustand sind in der Herstellerinformation enthalten.

Ein nicht ordnungsgemäßer Zustand könnte beim Fußschutz z.B. bei abgelaufenen Profilen, freiliegender Zehenkappe oder aufgegangenen Schaftnähten vorliegen.