DGUV Regel 103-007 - Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume

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Anhang 1 - Übersicht der Vorsorge- und Rettungsmaßnahmen beim Einsteigen in umschlossene Räume von abwassertechnischen Anlagen

(nach der BG-Regel "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen" [BGR 126])

Einsteigtiefe bis zur Schachtsohle
Maßnahmen
> 1 m bis
≤ 2 m
> 2 m bis
≤ 5 m
> 5 mErgänzende Hinweise
mindestens eine zweite Person muss über Tage zur Sicherung anwesend seinXXXdie Personen sollen in ständiger Sichtverbindung stehen, mindestens sich aber durch Zuruf verständigen können
Auffanggurt
oder Rettungsgurt bzw. Rettungshose
XXXmuss von jedem Einsteigenden getragen werden
SeilsicherungX1X2Die zuerst einsteigende Person muss mit einem Sicherheitsseil gesichert werden. Das Seil darf erst nach Verlassen des Schachtes wieder abgelegt werden.
Abseil- und RettungshubgerätX3Xoberhalb der Einstiegstelle einsatzbereit machen.
von der Umluft unabhängig wirkendes Atemschutzgerät (Selbstretter) zur Selbstrettung mitführen Xwenn die Seilsicherung für nach folgende Arbeiten gelöst werden muss
XXXbei einem Aufenthalt in Räumen größerer Ausdehnung oder mit erschwerten Fluchtwegen
Absturzsicherung
z.B. Auffanggurt mit Sicher-
heitsseil und Falldämpfer oder Höhensicherungsgerät
Xbei senkrechten Einstiegen, wenn z.B. Zwischenpodeste im Abstand von ≤ 5 m nicht vorhanden sind
(X) = erforderlich

nur zulässig, wenn nicht mit besonderen Gefahren zu rechnen ist, z.B. durch starke Wasserführung, Gase, Dämpfe, Sauerstoffmangel oder Sicherung durch zwei Personen durchgeführt wird. Sonst: Abseil- und Rettungshubgerät verwenden.

nur zulässig, wenn die einsteigende Person von mindestens zwei Personen gesichert wird. Sonst: Abseil- und Rettungshubgerät verwenden

nur bei erhöhter Gefährdung