Anhang 1 - Übersicht der Vorsorge- und Rettungsmaßnahmen beim Einsteigen in umschlossene Räume von abwassertechnischen Anlagen
(nach der BG-Regel "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen" [BGR 126])
Einsteigtiefe bis zur Schachtsohle Maßnahmen | > 1 m bis ≤ 2 m | > 2 m bis ≤ 5 m | > 5 m | Ergänzende Hinweise |
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mindestens eine zweite Person muss über Tage zur Sicherung anwesend sein | X | X | X | die Personen sollen in ständiger Sichtverbindung stehen, mindestens sich aber durch Zuruf verständigen können |
Auffanggurt oder Rettungsgurt bzw. Rettungshose | X | X | X | muss von jedem Einsteigenden getragen werden |
Seilsicherung | X1 | X2 | Die zuerst einsteigende Person muss mit einem Sicherheitsseil gesichert werden. Das Seil darf erst nach Verlassen des Schachtes wieder abgelegt werden. | |
Abseil- und Rettungshubgerät | X3 | X | oberhalb der Einstiegstelle einsatzbereit machen. | |
von der Umluft unabhängig wirkendes Atemschutzgerät (Selbstretter) zur Selbstrettung mitführen | X | wenn die Seilsicherung für nach folgende Arbeiten gelöst werden muss | ||
X | X | X | bei einem Aufenthalt in Räumen größerer Ausdehnung oder mit erschwerten Fluchtwegen | |
Absturzsicherung z.B. Auffanggurt mit Sicher- heitsseil und Falldämpfer oder Höhensicherungsgerät | X | bei senkrechten Einstiegen, wenn z.B. Zwischenpodeste im Abstand von ≤ 5 m nicht vorhanden sind | ||
(X) = erforderlich |
nur zulässig, wenn nicht mit besonderen Gefahren zu rechnen ist, z.B. durch starke Wasserführung, Gase, Dämpfe, Sauerstoffmangel oder Sicherung durch zwei Personen durchgeführt wird. Sonst: Abseil- und Rettungshubgerät verwenden.
nur zulässig, wenn die einsteigende Person von mindestens zwei Personen gesichert wird. Sonst: Abseil- und Rettungshubgerät verwenden
nur bei erhöhter Gefährdung