DGUV Regel 109-002 - Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen

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Abschnitt 5 - 5 Lufttechnische Maßnahmen

In Kapitel 4.3 wurde ausgeführt, wie lufttechnische Maßnahmen in die Rangfolge der Schutzmaßnahmen einzuordnen sind. Innerhalb der lufttechnischen Maßnahmen "Erfassen der Emissionen" (Kapitel 5.1) und "Austauschen von Raumluft" (Kapitel 5.2) wird zwischen verschiedenen Prinzipien unterschieden, bei deren Umsetzung auch eine Rangfolge zu beachten ist.

Die Gesamtheit der lufttechnischen Schutzmaßnahmen hinsichtlich Wirksamkeit und Kosten ist in Abbildung 2 dargestellt.

Die Abbildung zeigt eine grobe Bewertung der technischen Lüftungsarten in Bezug auf ihre Erfassungswirkung, den notwendigen Volumenstrom und die zu erwartenden Gesamtkosten der kontrollierten Luftführung.