DGUV Regel 109-002 - Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen

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Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen
(DGUV Regel 109-002)

Regel

ccc_1092_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe: April 2020

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DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.
InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Ziele lufttechnischer Maßnahmen2
Begriffsbestimmungen3
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen4
Ermittlung der Gefährdungen4.1
Beurteilung der Gefährdungen4.2
Rangfolge der Schutzmaßnahmen4.3
Lufttechnische Maßnahmen5
Erfassung der Emissionen5.1
Austauschen der Raumluft5.2
Verdrängungsströmung5.2.1
Schichtströmung5.2.2
Mischströmung5.2.3
Freie Lüftung5.2.4
Komponenten für lufttechnische Maßnahmen6
Anforderungen an die Erfassung6.1
Luftdurchlässe für Zuluft und Abluft6.2
Luftleitungen6.3
Dimensionierung der Leitungsquerschnitte6.3.2
Abscheider6.4
Partikelabscheider6.4.1
Gasabscheider6.4.2
Ventilatoren6.5
Steuerung, Verriegelung und Warneinrichtungen6.6
Lärmminderung6.7
Reinluftrückführung und Umluft7
Reinluftrückführung und Umluftbetrieb bei Nicht-KMR-Stoffen7.1
Reinluftrückführung und Umluft bei KMR-Stoffen7.2
Luftrückführung bei Absauganlagen (mit KMR-Stoffen)7.2.1
Umluft bei prozesslufttechnischen Anlagen zur Raumlüftung (mit KMR-Stoffen)7.2.2
Luftbilanzierung8
Fortluft/Wärmerückgewinnung8.1
Lufttechnische Maßnahmen auf Baustellen9
Absaugung an der Emissionsstelle9.1
Reinigung der Raumluft9.2
Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen bei brennbaren Luftverunreinigungen10
Erfassungseinrichtungen10.1
Luftleitungen10.2
Abscheider10.3
Ventilatoren10.4
Absaugen brennbarer Stäube außerhalb einer explosionsfähigen Atmosphäre10.5
Rechtliches11
Pflichten von Herstellerinnen und Herstellern11.1
Pflichten von Betreiberinnen und Betreibern11.2
Inbetriebnahme11.2.1
Prüfungen/Wirksamkeitsprüfung11.2.2
Betrieb11.2.3
Unterweisung11.2.4
Instandhaltung und Reinigung11.2.5
Störungen11.2.6
LiteraturAnhang

Vorbemerkung

DGUV Regeln richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer und geben ihnen eine Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften. Sie zeigen Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die die in den DGUV Regeln enthaltenen Empfehlungen und beispielhaften Lösungsmöglichkeiten beachten, können davon ausgehen, dass die auf dieser Grundlage getroffenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren geeignet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Diese DGUV Regel präzisiert die Forderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Grundsätzlich kann sie auch zur Präzisierung der Forderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) angewendet werden. Weitergehende spezielle Forderungen der Biostoffverordnung sind im staatlichen und DGUV-Regelwerk enthalten (siehe Literaturverzeichnis).

Forderungen zur Arbeitsplatzlüftung stehen auch

  • im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG),

  • in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den dazugehörigen Technischen Regeln (TRBS),

  • in der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung 9.ProdSV),

  • in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den dazugehörigen Technischen Regeln (ASR),

  • in weiteren allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Diese DGUV Regel fasst die wichtigsten allgemeinen Forderungen zum Thema Arbeitsplatzlüftung zusammen und gibt darüber hinaus Unternehmerinnen und Unternehmern sowie verantwortlichen Personen Hinweise und Beispiele dazu, wie Anlagen zur Arbeitsplatzlüftung konzipiert, gebaut und betrieben werden können.