Abschnitt 2.7 - 2.7 Freimessen
ist das Ermitteln einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehalts mit dem Ziel der Feststellung, ob die Atmosphäre im Behälter, Silo oder engen Raum ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht.
Beim Freimessen handelt es sich nicht um Messungen im Sinne der Gefahrstoffverordnung oder der Technischen Regel für Gefahrstoffe "Ermittlung und Beurteilung der Konzentration gefährlicher Stoffe in Arbeitsbereichen" (TRGS 402).