DGUV Regel 113-004 - Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Zugangsverfahren

5.2.1
Für das Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen sind geeignete Zugangsverfahren auszuwählen. Solche Verfahren können sein:

  • einfacher Zugang ohne Hilfsmittel (z. B. Seiteneinstieg in einen liegenden Tank)

  • Zugang mittels Leitern (fest installierte Steigleitern oder mobile Leitern)

  • Zugang mittels hochziehbarer Personenaufnahmemittel nach der DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel"

  • Zugang mittels Winde zur Personenbeförderung und geeignetem Auffanggurt als Körperhaltevorrichtung

  • seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren nach der DGUV Information 212-001 "Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren"

Die Auswahl der Zugangsverfahren hängt ab

  • von der Gestaltung der Zugangsöffnungen (Größe, Lage, Erreichbarkeit),

  • von den Rettungsmöglichkeiten (Behinderung durch Einbauten),

  • von der Bauart der Behälter, Silos oder engen Räume (Höhe, Tiefe, Geometrie).

Aus vielerlei Gründen ist der Zugang mittels Personenaufnahmemittel (PAM), Auffanggurt oder seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren (SZP) zu bevorzugen (z. B. Vermeiden von Absturzgefahr, Ergonomie, schnelle Rettung).

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Abb. 25
Zugang mittels Winde zur Personenbeförderung und Auffanggurt

Beim Zugang mittels Auffanggurt und Hubgerät sind die Vor- und Nachteile der Verwendung eines zweiten Seiles sorgfältig abzuwägen. Gerade bei größeren Hubhöhen können die Nachteile überwiegen (Gefahr des gegenseitigen Verdrehens).

5.2.2
Die Zugangsverfahren sind so auszuwählen, dass sowohl der sichere Zugang, als auch eine schnelle Rettung möglich sind.

Die Rettung kann z. B. durch Leitern erschwert werden, da in vielen Fällen Leitern den freien Querschnitt der Zugangsöffnung reduzieren und außerdem eine Rettung mittels Rettungshubgeräten beeinträchtigen. In solchen Fällen sind Zugangsverfahren mittels Personenaufnahmemittel oder Hubgerät zu bevorzugen.

5.2.3
In Behälter, Silos und enge Räume darf mit einem Auffanggurt als Körperhaltevorrichtung nur eingefahren werden, wenn sichergestellt ist, dass die Dauer des Hubvorgangs nach oben 5 Minuten nicht übersteigt.

Die Dauer des Hubvorgangs hängt ab

  • von der Höhe des Behälters, Silos oder engen Raumes,

  • vom verwendeten Hubgerät,

  • von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Personen.

Wird die Dauer von 5 Minuten überschritten, sollen geeignete Einfahreinrichtungen benutzt werden.

Geeignete Einfahreinrichtungen sind z. B. hochziehbare Personenaufnahmemittel, wie:

  • Siloeinfahreinrichtungen

  • Arbeitssitze

  • Arbeitskörbe

  • Arbeitsbühnen