DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Rückhaltesystem

Das System besteht aus einer Anschlageinrichtung, einem Verbindungsmittel und einem Haltegurt bzw. Auffanggurt. Ein Absturz wird verhindert, indem ein Verbindungsmittel verwendet wird, dessen Länge kürzer als der Abstand von der Anschlageinrichtung zur Absturzkante ist.

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Abb. 16
Beispiel für ein Rückhaltesystem mit einstellbarer Länge, befestigt an einem Einzelanschlagpunkt

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Abb. 17
Beispiel für ein Rückhaltesystem mit fester Länge

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Abb. 18
Beispiel für ein Rückhaltesystem mit fester Länge, befestigt an einer Anschlageinrichtung mit einem beweglichen Anschlagpunkt