DGUV Grundsatz 301-003 - Prüfung und Beurteilung der Transport- und Montagesicherheit von Fertigbauteilen aus Mauerwerk

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Abschnitt 2.6 - 2.6 Ableitung zulässiger Anhängelasten zul FA

Überschreitet die Druckfestigkeit der bei der Prüfung verwendeten Mauersteine die Mindestanforderungen der gültigen Mauersteinnorm an die Mauersteindruckfestigkeit, sind die ermittelten Versagenslasten Fu angemessen abzumindern. Liegen keine genaueren Erkenntnisse vor, darf der Einfluss der Mauersteindruckfestigkeit auf die Versagenslast Fu näherungsweise linear berücksichtigt werden.

Bezogen auf das Mauerwerk errechnet sich die zulässige Anhängelast zul FA aus dem Kleinstwert der ermittelten Versagenslasten Fu abgemindert um einen Sicherheitsbeiwert γ = 1,3 sowie um einen Hublastbeiwert ψ = 1,3 zur Berücksichtigung dynamischer Beanspruchungen aus dem Kranbetrieb beinhaltet.

zul FA = min Fu / γ * ψ = min Fu / 1,3 * 1,3

Ist die Versagensart eine andere als Mauerstein- bzw. Mauerwerkversagen, z. B. Versagen des Bolzens, sind die im Versuch ermittelten Versagenslasten unter Berücksichtigung des Abschnittes 7.1.3.3 der BG-Regel "Bauen mit Fertigbauteilen aus Mauerwerk" (in Vorbereitung) bei der Festlegung von zul. FA ebenfalls zu berücksichtigen.