DGUV Grundsatz 301-001 - Grundsätze für die Prüfung von Belagteilen in Fang- und Dachfanggerüsten sowie von Schutzwänden in Dachfanggerüsten

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Grundsätze für die Prüfung von Belagteilen in Fang- und Dachfanggerüsten sowie von Schutzwänden in Dachfanggerüsten
(bisher: BGG 927)

(bisher ZH 1/585)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuß "Bau"

Stand der Vorschrift: Januar 1996

Vorbemerkung

In Abschnitt 6.2.1 DIN 4420-1 Dezember 1990, wird gefordert, daß für

  • Belagteile in Fang- und Dachfanggerüsten

    und

  • Schutzwände in Dachfanggerüsten

Tragfähigkeitsnachweise nach diesen Grundsätzen zu erbringen sind, um dynamische Einwirkungen zu berücksichtigen.

Diese dynamischen Einwirkungen treten auf, wenn abstürzende Personen von Belagteilen oder Schutzwänden aufgefangen werden.

Diese Grundsätze sind nur anzuwenden in Verbindung mit DIN 4420-1 sowie den "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Gerüstbau - Allgemeiner Teil (mit Anhang DIN 4420)" (ZH 1/534.0).

Die Begriffsbestimmungen für Arbeitsgerüste und Schutzgerüste sind den vorgenannten Regeln zu entnehmen.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Anforderungen an Belagteile aus Holz in Fang- und Dachfanggerüsten2
Systemfreie Belagteile aus Holz2.1
Systemgebundene Belagteile aus Holz2.2
Nachweis der Tragfähigkeit von Belagteilen in Fang- und Dachfanggerüsten3
Systemfreie Belagteile3.1
Systemgebundene Belagteile3.2
Nachweis der Tragfähigkeit von Schutzwänden in Dachfanggerüsten4
Versuche5
Allgemeines5.1
Prüfstellen5.2
Fallversuche zur Prüfung von Belagteilen in Fang- und Dachfanggerüsten6
Versuchsaufbau6.1
Zahl der Versuche6.2
Verbreiterungskonsolen in Fang- und Dachfanggerüsten6.3
Abdeckungen von Durchstiegen6.4
Versuchsauswertung6.5
Abrollversuche zur Prüfung von Schutzwänden in Dachfanggerüsten7
Versuchsaufbau7.1
Zahl der Versuche7.2
Versuchsauswertung7.3
Versuchsbericht8
Vorschriften und RegelnAnhang