DGUV Grundsatz 308-001 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fah...

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Abschnitt 7.2, 7.2 Praktische Qualifizierung Stufe 1
Abschnitt 7.2
Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern (DGUV Grundsatz 308-001)
Titel: Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern (DGUV Grundsatz 308-001)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Grundsatz 308-001
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 7.2 – 7.2 Praktische Qualifizierung Stufe 1

Für den praktischen Teil der Qualifizierung sollte der nachfolgende Musterlehrplan zu Grunde gelegt werden.

Tabelle 2 Musterlehrplan zur praktischen Qualifizierung der Stufe 1

Lfd. Nr. Themen Umfang
1Einweisung am Flurförderzeug10 - 20 %
2Tägliche Einsatzprüfung
3Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
4Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderzeug
5Gewöhnung an das Flurförderzeug5 %
6Verlassen des Flurförderzeugs
7Fahr- und Stapelübungen55 - 65 %
8Abschlussprüfung (15 - 20 min/Teilnehmer)20 %

Zu den Inhalten der einzelnen Themen siehe Anhang 2.

Literatur zu einzelnen Themen siehe Anhang 3.