
Abschnitt 7.2
Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern (DGUV Grundsatz 308-001)
Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern (DGUV Grundsatz 308-001)
Abschnitt 7.2 – 7.2 Praktische Qualifizierung Stufe 1
Für den praktischen Teil der Qualifizierung sollte der nachfolgende Musterlehrplan zu Grunde gelegt werden.
Tabelle 2 Musterlehrplan zur praktischen Qualifizierung der Stufe 1
Lfd. Nr. | Themen | Umfang |
1 | Einweisung am Flurförderzeug | 10 - 20 % |
2 | Tägliche Einsatzprüfung | |
3 | Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten | |
4 | Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderzeug | |
5 | Gewöhnung an das Flurförderzeug | 5 % |
6 | Verlassen des Flurförderzeugs | |
7 | Fahr- und Stapelübungen | 55 - 65 % |
8 | Abschlussprüfung (15 - 20 min/Teilnehmer) | 20 % |
Zu den Inhalten der einzelnen Themen siehe Anhang 2.
Literatur zu einzelnen Themen siehe Anhang 3.