Abschnitt 4.8 - 4.8 Wiederkehrende Prüfungen
Die wiederkehrende Prüfung ist im wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung. Sie muß umfassen:
Prüfung des Zustandes von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstiger Veränderungen,
Prüfung der Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen,
Nachprüfung, wenn sich bei den vorgenannten Prüfungen, Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, ergeben haben und diese beseitigt sind.