DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Berufsausbildung

Die zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung von Fahrzeugen muss eine Berufsausbildung, z. B. Kfz-Mechaniker, -in, Kfz-Mechatroniker, -in oder Landmaschinen-Mechatroniker, -in, abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt auch ein abgeschlossenes Studium z. B. der Fachrichtung Maschinenbau oder Fahrzeugtechnik. Die Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Qualifikationsnachweisen beruhen.

Die zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung von hydraulischen Komponenten an Fahrzeugen muss über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung verfügen, in der vorzugsweise Grundkenntnisse über die Arbeiten an hydraulischen Einrichtungen vermittelt werden, z. B. Kfz-Mechaniker bzw. Kfz-Mechanikerin, Kfz-Mechatroniker bzw. Kfz-Mechatronikerin oder Landmaschinen-Mechatroniker bzw. Landmaschinen-Mechatronikerin. Kenntnisse über die Anforderungen an hydraulischen Einrichtungen sind bedarfsweise zu ergänzen oder zu aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an Schulungen zur Gestaltung von Hydraulik-Anlagen und zum fachgerechten Umgang mit Hydraulik-Schlauchleitungen oder Sicherheitsbauteilen oder -einrichtungen der Hydraulik.

Die zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung von elektrischen Hochvolt-Komponenten an Elektro- oder Hybrid-Fahrzeugen muss über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung verfügen, in der vorzugsweise Grundkenntnisse über die Arbeiten an elektrischen Hochvolt-Komponenten vermittelt werden, z. B. Kfz-Mechaniker, -in, Kfz-Mechatroniker, -in oder LandmaschinenMechatroniker, -in. Kenntnisse über die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Anforderungen an elektrischen Hochvolt-Komponenten sind bedarfsweise zu ergänzen oder zu aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an Schulungen der Fahrzeughersteller und Teilnahme an einer Qualifizierung nach der DGUV Information 209-093 "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen".