Amtliche Kennzeichen und Schilder - auch am Anhänger - sind lesbar (nicht verschmutzt).
Aufstiege, Haltegriffe, Standflächen und Geländer am Fahrzeug sind unbeschädigt.
Bordwände/Türen/Rungen/Motorhauben/Klappen sind unbeschädigt, geschlossen und gesichert.
Planen sind unbeschädigt und ordnungsgemäß geschlossen.
Die Fahrzeugunterseite ist frei von Pflanzenteilen, Ästen oder anderen Fremdkörpern (insbesondere nach Gelände und Wasserdurchfahrten).
Fahrzeugaufbauten/-rahmen sind äußerlich frei von Ladungsresten, z. B. Sand, Kies, Holzteilen oder Anhaftungen.
Fahrzeugdächer sind frei von Wasser, Schnee und Eis.
Kippbare oder anhebbare Aufbauteile, z. B. Führerhäuser, Hubdächer, Kippbrücken, Auffahrrampen, klappbare Geländer, klappbare Unterfahrschutzeinrichtungen, Spritzschutzlappen, Abstützeinrichtungen befinden sich in Fahrstellung und sind gesichert.