
Technische Regeln für Gefahrstoffe Schutzmaßnahmen (TRGS 500)
Anhangteil
Anhang 1 TRGS 500 – Bewertung von Anlagenteilen hinsichtlich ihrer Dichtigkeit bezüglich inhalativer Exposition gegenüber Gefahrstoffen (geschlossene Anlage)
1 Anwendungshinweise
(1) Anhang 1 dieser TRGS zur Bewertung von Anlagenteilen hinsichtlich ihrer Dichtigkeit bezüglich inhalativer Exposition gegenüber Gefahrstoffen ist nicht für jedes Unternehmen von gleicher Bedeutung. Mitunter können insbesondere Klein- und mittelständige Unternehmen das Ziel zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen auch ohne konkrete Berücksichtigung dieser Anhang erreichen. Hinsichtlich der Dichtheitsanforderungen des Explosionsschutzes siehe TRGS 722.
(2) Die Vorgehensweise beschreibt eine Möglichkeit, die Dichtigkeit von Anlagen oder Anlagenteilen zu bewerten. Dies ist z. B. dann von Bedeutung, wenn Gefahrstoffe nach
GefStoffV Anhang II, Nummer 6 in geschlossenen Anlagen gehandhabt werden müssen.
2 Begriffsbestimmungen
(1) Anlagenteile und Anlagen
Anlagen und Teilanlagen im Sinne dieser TRGS sind Einrichtungen, Geräte, Maschinen, etc., in denen Gefahrstoffe gehandhabt werden. Anlagenteile sind einzelne Bauteile oder Funktionselemente, die in ihrem Zusammenspiel die Anlage ergeben.
(2) Verfahrensindex
Der Verfahrensindex bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gibt an, welches anlagenbedingte Expositionspotenzial bzw. welchen Dichtigkeitsgrad eine Anlage oder ein Anlagenteil besitzt und ist damit ein Maß für die Gefährdung. Für die Beurteilung der anlagenspezifischen Bedingungen stehen die Verfahrensindizes 0,25, 0,5, 1, 2 und 4 zur Verfügung.
Tabelle 1: Allgemeine Übersicht über Bauarten von Funktionselementen und Verfahrensindizes
Allg. Beschreibung des Funktionselements, der Anlage oder Teilanlage | Verfahrensindex | Grad der Geschlossenheit | Grenzwerte |
geschlossene Bauart, Dichtheit gewährleistet oder mit integrierter Absaugung Und: Unmittelbarer Hautkontakt ist ausgeschlossen. | 0,25 | vollkommen geschlossen | Geeignet um Grenzwerte sicher und dauerhaft einzuhalten. |
keine betriebsmäßig offene Verbindung oder Stoffaustritt wird sicher verhindert. Und: Kein Gefahrstoffaustritt beim betriebsmäßigen Öffnen des Systems. | |||
geschlossene Bauart, Dichtheit gewährleistet | 0,5 | geschlossen | Geeignet um Grenzwerte sicher einzuhalten. |
teilweise geschlossene Bauart mit integrierter Absaugung | |||
teilweise offene Bauart mit hochwirksamer Absaugung | |||
geschlossene Bauart, Dichtheit nicht gewährleistet | 1 | weitgehend geschlossen | Können eingehalten werden. |
teilweise offene Bauart mit wirksamer Absaugung | |||
teilweise offene Bauart, bestimmungsgemäßes Öffnen mit einfacher Absaugung | 2 | (teilweise) offen | Können nicht sicher eingehalten werden. |
offen mit einfacher Absaugung | |||
offene Bauart bzw. teilweise offene Bauart | 4 | ||
natürliche Lüftung |
3 Beschreibung der Vorgehensweise
(1) Im ersten Schritt wird eine Anlage beschrieben. Dazu gehört einerseits die Abgrenzung von anderen Anlagen, andererseits die Gliederung in Teilanlagen oder Prozesse/Prozessschritte. Technisch dichte Anlagenteile oder auch Anlagen können gemeinsam ein technisch dichtes System bilden. Die Bestandteile und die Abgrenzungen dieses Systems sind so auszuwählen, dass damit eine der Gefährdung entsprechende Beurteilung möglich ist. So kann es je nach konkreter technischer Gestaltung genügen, eine einzelne Abfüllstelle isoliert zu betrachten, es kann aber auch erforderlich sein, eine gesamte Produktionsanlage zu beurteilen.
(2) Jedes Funktionselement wird dann hinsichtlich seiner Dichtigkeit bewertet. Der Beispielkatalog in Tabelle 2 gibt Hinweise für die Einstufung von Funktionselementen.
Funktionselemente, die nicht in der Beispielsammlung enthalten sind, können durch Analogieschlüsse eingestuft werden.
(3) Die Anlage, Teilanlage oder das Arbeitsverfahren als Gesamtes wird mit dem Indexwert des Funktionselementes eingestuft, welches den höchsten Verfahrensindex erhalten hat.
(4) Bei Funktionselementen mit den Verfahrensindices größer 0,5 ist es unter anderem von den physikalisch-chemischen Eigenschaften und der richtigen Anwendung oder Bedienung abhängig, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Kann z. B. durch Expositionsmessungen nach TRGS 402 belegt werden, dass Beurteilungsmaßstäbe nachhaltig sicher eingehalten werden, kann ebenfalls ein Verfahrensindex von 0,5 angenommen werden.
(5) Anlagen mit einem Index größer als 0,5 sind im Bedarfsfall zusätzlich zu qualifizieren.
(6) Der Verfahrensindex einer Anlage, einer Teilanlage oder eines Funktionselementes kann durch Kombination mit organisatorischen Maßnahmen verbessert werden z. B. Wartungspläne, vorbeugende Wartung, Betriebsanweisungen zur richtigen Montage von Flanschverbindungen, usw.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine beispielhafte Übersicht zur Bewertung der Dichtheit von Anlagen und Anlagenteilen. Sie ist nicht abschließend. Weitere Lösungen sind möglich soweit die gleiche Sicherheit gewährleistet wird.
Nr. | Funktionselement | Ausführung | Ausführungsbeispiel | Verfahrensindex | Erläuterungen | |
Ohne | mit Zusatzmaßnahmen | |||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
1 | Statische Dichtungen | |||||
1.1 | Statische Dichtungen | unlösbare Verbindungen |
| 0,25 | ||
| 0,25 | |||||
1.2 | Statische Dichtungen | lösbare Verbindungen |
| 0,25 | Verbindungen auf erforderliche Anzahl reduzieren | |
| 0,25 | Verbindungen so wenig wie möglich öffnen | ||||
| 0,25 | Dichtheitsprüfungen vor Wiederinbetriebnahme | ||||
| 1 | 0,25 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung* | bei Wiederinbetriebnahme getrennter Verbindungen neue Dichtungen verwenden | |||
| 1 | betriebsmäßig zu öffnende Flansche möglichst nicht mit Nut und Feder (Verkantungsgefahr) | ||||
| 1 | |||||
| 1 | |||||
| 1 | |||||
| 1 | |||||
1.3 | Quasistatische Dichtungen | |||||
1.3.1 | Armaturen | Schaltwellen und Spindelabdichtungen von Armaturen, z. B. Kugelhähne, Kükenhähne, Ventile, Klappen, Schieber |
| 2 | 1 bei regelmäßiger Überwachung und Instandsetzung | |
| 1 | 0,25 Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen | ||||
| 1 | 0,25 mit Überwachung des Sperrdrucksystems | durch regelmäßige Sichtkontrolle oder PLT-Einrichtung | |||
| 1 | 0,25 Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen | ||||
| 1 | 0,25 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung und Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen | ||||
| 1 | 0,25 Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen | ||||
| 0,25 | |||||
| 0,25 | |||||
| 0,25 | |||||
1.3.2 | Sonstige | Bedienstangen |
| 2 | 1 bei regelmäßiger Überwachung und Instandsetzung | |
| 1 | 0,25 Gleichwertigkeit nach Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen | ||||
| 1 | 0,25 mit Überwachung des Sperrdrucksystems | durch regelmäßige Sichtkontrolle oder PLT-Einrichtung | |||
| 1 | |||||
| 1 | |||||
| 0,25 | |||||
| 0,25 | |||||
2 | Dynamische Dichtungen | |||||
2.1 | Dichtungen mit drehenden Teilen | hermetisch dicht |
| 0,25 | ||
| 0,25 | |||||
nicht berührungsfreie Dichtungen |
| 1 | ||||
| 1 | |||||
| 1 | 0,25 mit Überwachung des Sperrdrucksystems durch regelmäßige Kontrolle i. d. R. 1 x täglich oder z. B. mittels PLT-Einrichtungen mit Alarm | ||||
| 2 | 1 bei regelmäßiger Überwachung und Instandsetzung | ||||
| 1 | 0,25 analog Nr. 5.2.6 TA Luft und Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen | ||||
berührungsfreie Dichtungen |
| 2 | ||||
| 1 | 0,25 mit Überwachung des Gasflusses | ||||
2.2 | Dichtungen für oszillierende Teile | Faltenbalgdichtung |
| 0,25 | ||
| 0,25 | |||||
Membrandichtungen |
| 0,25 | ||||
| 0,25 | |||||
Dichtmanschetten |
| 1 | ||||
| 1 | |||||
3 | Stoffübergabe- und Füllstellen | |||||
3.1 | für Feststoffe | |||||
3.1.1 | Säcke | |||||
3.1.1.1 | Säcke (Entleeren) | offenes Mannloch, offener Behälter |
| 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | wenn sich im Behälter ein Gefahrstoff befindet, muss dieser entsprechend berücksichtigt werden |
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
1 Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb) | ||||||
Sackschlitz- und Entleermaschine | 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | ||||
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
1 Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb) | ||||||
Gekapselte Sackschlitz- und Entleermaschine mit integrierter Absaugeinrichtung | 1 | 0,5 Verdichten und Verpacken der Leersäcke innerhalb der Kapselung, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung* | ||||
3.1.1.2 | Säcke (Befüllen) | Manuell Befüllen, Offensack-Befüllung |
| 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | |
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
1 Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb) | ||||||
Sackfülleinrichtung |
| 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | |||
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
| 2 | 1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
| 1 | 0,25 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und | ||||
| 1 | Instandsetzung* | ||||
3.1.2 | Big Bags, Großsäcke | |||||
3.1.2.1 | Big Bags, Großsäcke (Entleeren) | offenes Mannloch |
| 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | |
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
1 Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb) | ||||||
Big Bag Entleereinrichtung | 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | ||||
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
1 Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb) | ||||||
Befüllen offener Großsäcke |
| 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | |||
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
1 Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb) | ||||||
| 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | ||||
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
1 Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb) | ||||||
0,2 mit speziellen Füllköpfen (z. B. | ||||||
| 1 | seitlich abdichtend) staubfreier Verschließtechnik; Nachrieseln aus Befüllkopf wird verhindert, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung* | ||||
| 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | ||||
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
1 Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb) | ||||||
3.1.3 | Container | |||||
3.1.3.1 | Container (Entleeren) | mit geschlossener Entleereinrichtung | 1 | 0,25 wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und integrierte Absaugeinrichtung vorhanden ist, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung* | die Deckeldichtung des Containers muss den Anforderungen der Nr. 1.2 entsprechen | |
0,5 wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und hochwirksame Absaugeinrichtung vorhanden ist, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung* | ||||||
offener Behälter | 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | ||||
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
3.1.3.2 | Container (Befüllen) | mit speziellen Befülleinrichtungen | 1 | 0,5 wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung* | ||
offener Behälter | 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | ||||
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung* | ||||||
3.1.4 | Fässer | |||||
3.1.4.1 | Fässer (Entleeren) | mit Entleereinrichtungen |
| 1 | 0,25 wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und eine integrierte Absaugeinrichtung vorhanden ist | |
| 4 | 0,5 wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und eine hochwirksame Absaugeinrichtung vorhanden ist | ||||
| 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | ||||
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
offener Behälter |
| 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | |||
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
| 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | ||||
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
3.1.4.2 | Fässer (Befüllen) | mit speziellen Befülleinrichtungen | 1 | 0,25 wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und eine integrierte Absaugeinrichtung vorhanden ist | ||
offene Befüllung | 4 | 0,5 wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und eine hochwirksame Absaugeinrichtung vorhanden ist | ||||
2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | ||||||
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
3.1.5 | Silofahrzeuge | |||||
3.1.5.1 | Silofahrzeuge (Entleeren) | feste Verrohrung, Gelenkarm | 1 | 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch | ||
Schlauchverbindung |
| 1 | Überwachung und Instandsetzung*; vollständige Restmengenerfassung bei Ab- und Ankoppelvorgängen | |||
| 2 | 1 vollständige Erfassung der Restmengen | ||||
3.1.5.2 | Silofahrzeuge (Befüllen) | feste Verrohrung, Gelenk arm | 1 | 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*; vollständige Restmengenerfassung bei Ab- und Ankoppelvorgängen | ||
Schlauchverbindung |
| 1 | ||||
| 2 | 1 vollständige Erfassung der Restmengen | ||||
3.1.6 | Ein- und Auslaufarmaturen | für Silos, Abfüllanlagen, Schüttgutcontainer |
| 1 | 0,25 Gewährleistung durch Überwachung und Instandsetzung*; regelmäßige Reinigung | |
| 1 | |||||
| 1 | |||||
| 1 | |||||
| 1 | |||||
| 1 | |||||
| 1 | |||||
3.2 | Stoffübergabestellen für Flüssigkeiten | |||||
3.2.1 | Kleincontainer und Fässer | |||||
3.2.1.1 | Kleincontainer und Fässer (Entleeren) | Feste Anschlüsse (Verrohrung, Schlauchverbindungen, Gelenkarm) |
| 1 | 0,25 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*; Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen | bezüglich Verbindungselemente siehe Nr. 1 |
| 4 | |||||
offene Gebinde |
| 4 | 1 bei leckage- und tropfmengenfreier Ausführung mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | regelmäßige Überprüfung der Absaugeinrichtung; unmittelbar nach Befüllvorgang muss Kleincontainer oder Fass geschlossen werden | ||
Entleerung in geschlossenen Einheiten |
| 1 | 0,25 mit integrierter Absaugeinrichtung und Öffnen und Verschließen der Gebinde in der geschlossenen Einheit | regelmäßige Überprüfung der Absaugeinrichtung | ||
3.2.1.2 | Kleincontainer und Fässer (Befüllen) | Feste Anschlüsse (Verrohrung, Schlauchverbindungen, Gelenkarm) |
| 1 | 0,25 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*; Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen | bezüglich Verbindungselemente siehe Nr. 1 |
| 4 | 1 bei leckage- und tropfmengenfreier Ausführung mit wirksamer Absaugeinrichtung | ||||
offene Gebinde |
| 4 | 0,5 bei leckage- und tropfmengenfreier Ausführung mit wirksamer Absaugeinrichtung | regelmäßige Überprüfung der Absaugeinrichtung; unmittelbar nach Befüllvorgang muss Kleincontainer oder Fass geschlossen werden | ||
| 0,25 mit integrierter Absaugeinrichtung und Öffnen und Verschließen der Gebinde in der geschlossenen Einheit | regelmäßige Überprüfung der Absaugeinrichtung | ||||
3.2.2 | TKW/KW, Großcontainer | |||||
3.2.2.1 | TKW/KW Großcontainer (Entleeren) | ortsfeste Verbindung, z. B. feste Verrohrung, Schlauchverbindung, stählerne Verladearme |
| 1 | 0,25 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*; Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen | bezüglich Verbindungselemente siehe Nr. 1 |
| 4 | |||||
sonstige Schlauchverbindungen | 2 | 1 vollständige Erfassung der Restmengen | ||||
3.2.2.2 | TKW/KW, Großcontainer (Befüllen) | feste Verrohrung, Schlauchverbindungen, stählerne Verladearme |
| 1 | 0,25 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*; Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen | nach Befüllen der Behälter müssen diese unmittelbar geschlossen werden |
| 4 | |||||
offenes Befüllen |
| 4 | 1 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung, vollständiges Erfassen der Restmengen | nach Befüllen der Behälter müssen diese unmittelbar geschlossen werden | ||
3.3 | Stoff Übergabestellen für Gase | |||||
3.3.1 | Gas (Befüllen und Entleeren) | 1 | 0,25 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*; Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung; Gaspendelung, Restgasableitung an sicherer Stelle, oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbrennungsanlagen | bezüglich Funktionselemente siehe Nr. 1; Dichtheitsüberwachung gemäß DGW-Arbeitsblatt 464 oder TRBs 3146/TRGS 746 | ||
4 | Probenahmestellen | |||||
4.1 | Offene Probenahme |
| 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | ||
1 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
4.2 | Geschlossene Probennahme | 1 | 0,25 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung* | siehe Merkblatt T 026-2002/08 (BGI 640) "Probenahme" | ||
5 | Lagern in Gebinden | |||||
5.1 | Feststoffe, außer bestimmte Sprengstoffe | Transportverpackungen gemäß GGVSE |
| 0,25 | mit ausreichender Lüftung (mindestens 2-facher Luftwechsel) | |
| 0,5 | mit ausreichender Lüftung (mindestens 2-facher Luftwechsel) | ||||
5.2 | Feststoffe, bestimmte Sprengstoffe (nitroglycerinhaltige) | Transportverpackungen gemäß GGVSE | 4 | 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung | ||
1 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung | ||||||
5.3 | Flüssigkeiten | Transportverpackungen gemäß GGVSE |
| 0,5 | mit ausreichender Lüftung (mind. 2-facher Luftwechsel | |
5.4 | Gase | Transportverpackungen gemäß GGVSE |
| 1 | 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung* | mit ausreichender Lüftung (mind. 2-facher Luftwechsel); bezüglich Funktionselementen siehe Nr. 1; Dicht-heitsüberwachung gemäß DGW-Arbeitsblatt 464 oder TRBS 3146/TRGS 746 |
Anmerkungen zur Tabelle 2: * Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung:
- 1.
Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden.
- 2.
Die Durchführung von Maßnahmen der Überwachung und Inspektion zur Festlegung und Beurteilung des Istzustandes der lösbaren Verbindung hat nach einem auf spezifische Belange des Betriebs, der Art der Verbindung und deren konstruktive Gestaltung sowie auf die Art und die Eigenschaften der geförderten Gefahrstoffe abgestellten Plan in vorher festgelegten Fristen zu geschehen. Solche Maßnahmen sind z. B.
- a)
Dichtheitsprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 464 oder TRBS 3146/TRGS 746,
- b)
Sichtprüfung der Anlage auf offensichtliche Leckstellen, wie z. B. austretende Flüssigkeiten, Überprüfung auf Schlieren, Gerüche, Geräusche oder Eisbildung,
- c)
Begehung der Anlage mit mobilen Leckanzeige- oder Lecksuchgeräten, z. B. Prüfröhrchen, Flammenionisationsdetektor (FID), tragbare Gaswarneinrichtungen,
- d)
Abpinseln der lösbaren Verbindungen mit Schaum bildenden Mitteln,
- e)
Überwachung der Luft am Arbeitsplatz mit Gaswarneinrichtungen,
- f)
automatische Dichtheitsprüfungen am Gelenk- oder Verladeschlauch.
- 3.
Die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen der Instandsetzung zur Wiederherstellung des Sollzustandes der lösbaren Verbindung sind im Einzelfall in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gefahrstoff, der Art und dem Umfang des Schadens und den zu ergreifenden Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen zu planen und auszuführen. Vor Wiederinbetriebnahme sind die instandgesetzten Verbindungen einer eingehenden Dichtheitsprüfung zu unterziehen.
- 4.
Die Zahl lösbarer Verbindungen ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Werden Verbindungen hergestellt, sind diese auf Dichtheit zu prüfen.