§ 17 GarVO - Feuermeldeeinrichtungen
Für Mittel- und Großgaragen kann der Einbau von Feuermeldeeinrichtungen verlangt werden, wenn dies nach Lage, Art und Größe der Garage erforderlich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen kann verlangt werden, dass jedes Auslösen selbsttätiger Feuerlöschanlagen der Feuerwehr selbsttätig gemeldet wird.