BayBO,BY - Bayerische Bauordnung

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Bayerische Bauordnung (BayBO)

2132-1-B

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) 1)

Zuletzt geändert durch Artikel 13a Absatz 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Allgemeine Anforderungen3
Zweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung
Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden4
Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken5
Abstandsflächen, Abstände6
Begrünung, Kinderspielplätze7
Dritter Teil
Bauliche Anlagen
Abschnitt I
Baugestaltung
Baugestaltung8
Abschnitt II
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Baustelle9
Standsicherheit10
Schutz gegen Einwirkungen11
Brandschutz12
Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz13
Verkehrssicherheit14
Abschnitt III
Bauarten und Bauprodukte
Bauarten15
Verwendung von Bauprodukten16
Verwendbarkeitsnachweise17
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung18
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis19
Zustimmung im Einzelfall20
Übereinstimmungserklärung, Zertifizierung21
Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen22
Zuständigkeiten23
Abschnitt IV
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer
Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen24
Tragende Wände, Stützen25
Außenwände26
Trennwände27
Brandwände28
Decken29
Dächer30
Abschnitt V
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
Rettungswege31
Treppen32
Notwendige Treppenräume, Ausgänge33
Notwendige Flure, offene Gänge34
Fenster, Türen, sonstige Öffnungen35
Umwehrungen36
Abschnitt VI
Technische Gebäudeausrüstung
Aufzüge37
Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle38
Lüftungsanlagen39
Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung40
Nicht durch Sammelkanalisation erschlossene Anwesen41
Sanitäre Anlagen42
Aufbewahrung fester Abfallstoffe43
Blitzschutzanlagen44
Solaranlagen44a
Abschnitt VII
Nutzungsbedingte Anforderungen
Aufenthaltsräume45
Wohnungen46
Stellplätze, Verordnungsermächtigung47
Barrierefreies Bauen48
Vierter Teil
Die am Bau Beteiligten
Grundpflichten49
Bauherr50
Entwurfsverfasser51
Unternehmer52
Fünfter Teil
Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
Abschnitt I
Bauaufsichtsbehörden
Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden, Verordnungsermächtigung53
Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden54
Abschnitt II
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit
Grundsatz55
Vorrang anderer Gestattungsverfahren56
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen57
Genehmigungsfreistellung58
Abschnitt III
Genehmigungsverfahren
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren59
Baugenehmigungsverfahren60
Bauvorlageberechtigung61
Bauvorlageberechtigung Staatsangehöriger anderer Mitgliedstaaten61a
Bauvorlageberechtigung auswärtiger Dienstleister61b
Bautechnische Nachweise62
Standsicherheitsnachweis62a
Brandschutznachweis62b
Abweichungen63
Bauantrag, Bauvorlagen64
Behandlung des Bauantrags65
Beteiligung des Nachbarn66
Beteiligung der Öffentlichkeit66a
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens67
Baugenehmigung, Genehmigungsfiktion und Baubeginn68
Geltungsdauer der Baugenehmigung und der Teilbaugenehmigung69
Teilbaugenehmigung70
Vorbescheid71
Genehmigung fliegender Bauten72
Bauaufsichtliche Zustimmung73
Typengenehmigung73a
Abschnitt IV
Bauaufsichtliche Maßnahmen
Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte74
Einstellung von Arbeiten75
Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung76
Abschnitt V
Bauüberwachung
Bauüberwachung77
Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung78
Sechster Teil
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften
Ordnungswidrigkeiten79
Rechtsverordnungen80
Digitale Baugenehmigung, digitale Verfahren80a
Örtliche Bauvorschriften81
Technische Baubestimmungen81a
Siebter Teil
Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch
Windenergie und Nutzungsänderung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude82
Feste Abstandsvorschriften für Windenergieanlagen82a
Windenergiegebiete82b
Achter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsvorschriften83
Inkrafttreten84

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), jetzt Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, sind insbesondere für die notifizierungsrelevanten Vorschriften der Art. 15 bis 23 beachtet worden.