
Anlage 7 TRGS 524
Technische Regeln für Gefahrstoffe Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524) Ausgabe Februar 2010
Technische Regeln für Gefahrstoffe Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524) Ausgabe Februar 2010
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 7 TRGS 524 – Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen
Technische Maßnahmen | |||
Vermeiden/Vermindern der Exposition | 1. | Emissionsarme Verfahren anwenden | |
2. | Freigesetzte Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle wirksam erfassen und gefahrlos abführen. (z.B. Absaugen) | ||
3. | Ausbreitung von Stäuben begrenzen (z.B. Abdecken, Staub niederschlagen, Einhausen) | ||
4. | Belüften, Bewettern | ||
5. | Beschäftigte vom Gefahrenbereich räumlich trennen: | ||
a) | Automatisierung der Tätigkeiten (Fernbedienung) | ||
b) | Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung ausrüsten | ||
6. | Geeignete Arbeits- und Hilfsmittel für den Materialumschlag bereitstellen | ||
Baustelleneinrichtung | 1. | Festlegen von Schwarz-Weiß-Bereichen, | |
2. | Vorhalten spezieller Einrichtungen, z.B. Schwarz-Weiß-Anlage, Einzäunung | ||
3. | Sicherheitskennzeichnung anbringen | ||
4. | Unbefugten Zutritt vermeiden | ||
5. | Absperrung der Arbeitsstätten | ||
6. | Zugangskontrolle zur Arbeitsstätte | ||
7. | Vorhalten von Dekontaminationseinrichtungen z.B. für Fahrzeuge (Reifenwaschanlage), Geräte und Ausrüstungen (Waschplatz); Stiefelreinigung oder Umsteiger | ||
Brand- und Explosionsschutz | 1. | Explosionsfähige Atmosphäre im Arbeitsbereich vermeiden | |
2. | Freiwerden explosionsfähiger und brennbarer Stoffe begrenzen | ||
3. | Be- und Entlüftung | ||
4. | Zündquellen vermeiden (z.B.: offenes Feuer, mechanische und elektrische Funken, elektrostatische Aufladungen, Reibungswärme, heiße Oberflächen) | ||
5. | Explosionsgeschützte Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen einsetzen | ||
6. | Technische Lüftung einsetzen | ||
7. | Überwachen der Explosionsgrenzen und Alarmieren bei Überschreiten der Alarmwerte für Explosionsschutz | ||
8. | Ausreichende Schutzabstände einhalten | ||
9. | erforderliche Löschmittel und geeignete Brandbekämpfungseinrichtungen vorhalten |
Organisatorische Maßnahmen | |||
Ablauforganisation | 1. | Bauzeitenplan bzw. SiGe-Plan erstellen (an Anforderungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz anpassen??) und Baustellenordnung aufstellen | |
2. | Arbeits- und Sicherheitsplan erstellen | ||
3. | Gefährdungsbeurteilung erstellen | ||
4. | Betriebsanweisung erstellen und am Arbeitsplatz vorhalten | ||
5. | Bestimmen eines Koordinators zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen, wenn bei den Arbeiten mehrere Unternehmen tätig sind. | ||
6. | unnötige Tätigkeiten im kontaminierten Bereich vermeiden | ||
7. | Anzahl der im kontaminierten Bereich Beschäftigten minimieren | ||
8. | Baustelle in Tätigkeiten unterschiedlicher Gefährdung zonieren | ||
9. | Alleinarbeit vermeiden | ||
10. | Arbeitszeit im Gefahrenbereich begrenzen | ||
11. | Beschäftigte regelmäßig unterweisen | ||
12. | Qualifizierte Aufsicht gewährleisten | ||
13. | Qualifizierte Arbeitskräfte einsetzen | ||
14. | Überwachung des bestimmungsgemäßen Betriebs und Alarmierung durch geeignete Geräte sicherstellen | ||
15. | Festlegen von Regeln für die Benutzung von Dekontaminationseinrichtungen | ||
Technische Sicherheit gewährleisten | 16. | Dokumentation (z.B. Zugangsprotokolle, Filterbuch) | |
1. | Überwachen des bestimmungsgemäßen Betriebs und Alarmierung durch geeignete Geräte sicherstellen | ||
2. | Instandhaltung sicherstellen | ||
3. | Reserveaggregate vorhalten | ||
Notfallorganisation, | 1. | Festlegen allgemeiner Verhaltensregeln für den Gefahrenfall, | |
Erste Hilfe | 2. | Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erstellen | |
3. | Flucht- und Rettungsplane erstellen | ||
4. | Flucht- und Rettungswege freihalten | ||
5. | Wirksame Kommunikationseinrichtungen bereithalten (z.B. Telefon, Mobilfunkeinrichtungen) | ||
6. | Notrufnummern bekannt geben | ||
7. | EinSatz der Feuerwehr und Rettungsdienste absichern | ||
8. | Erste Hilfe und ärztliche Versorgung sicherstellen | ||
9. | Geeignete Rettungsgeräte vorhalten | ||
10. | Rettungsübungen in Kombination mit Brandschutzübungen durchführen | ||
11. | Je Arbeitsgruppe einen Ersthelfer mit griffbereiter Erste Hilfe Ausrüstung vorhalten | ||
Messtechnische Überwachung | 1. | Veranlassen der messtechnischen Arbeitsplatzüberwachung, | |
2. | Überwachen der Gefahrstoffkonzentrationen und Alarmieren bei Überschreiten der Luftgrenzwerte | ||
3. | Messprogramm aufstellen | ||
4. | Fachkunde sicherstellen | ||
Arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen | 1. | Beratung | |
a) | bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung | ||
b) | bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung | ||
c) | zu Hygienemaßnahmen | ||
2. | Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen | ||
3. | Biomonitoring |
Personenbezogene Maßnahmen | ||
Qualifikation | 1. | Unterweisung (arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen, regelmäßig) |
2. | Arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen gewährleisten (Angebots- und Pflichtuntersuchung) | |
3. | Beschäftigungsbeschränkung beachten (Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz) | |
4. | Schulung, Weiterbildung, Fachlehrgänge | |
Hygiene | 1. | Trink-, Ess-, Schnupf- und Rauchverbot |
2. | Schwarz-Weiß-Einrichtungen benutzen | |
3. | Händewaschen/Duschen | |
4. | Persönliche Schutzausrüstung benutzen | |
5. | Wäschewechsel | |
Sachgerechter Einsatz und Umgang | 1. | Eignung der Beschäftigten prüfen |
mit Persönlicher Schutzausrüstung | 2. | Sachgerechte Auswahl (Tragekomfort, Haltbarkeit ...) |
3. | Unterweisung | |
4. | Pausenregelung und Tragzeitbegrenzung einhalten | |
5. | Sachgerechte Wartung, Pflege und Aufbewahrung |