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TRBA 405 - TR Biologische Arbeitsstoffe 405
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Anwendung von Meßverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 405)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Anwendung von Meßverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 405)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRBA 405
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe

Anwendung von Meßverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 405)

Ausgabe Mai 2001 (BArbBl. 5/2001 S. 58)

Geändert durch die Bekanntmachung vom 1. Juli 2006 (BArbBl. 7 /2006 S. 32, 193)

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRBA werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.

InhaltsübersichtAbschnitt
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen, Erläuterungen2
Allgemeines3
Planung und Vorbereitung von Messungen4
Messungen zur Kontrolle der Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen/Technischer Kontrollwert5
Allgemeine Aspekte bei Messungen6
Protokoll7
  
Literatur (1)Anhang 1
Quellennachweis (1)Anhang 2
(1) Red. Anm.:
Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.