RAB 31 - R Arbeitsschutz auf Baustellen 31

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Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - (RAB 31)

Stand: 12. November 2003 (BArbBl. 3/2004 S. 59)

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die RAB werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.

Diese RAB 31 beschreibt Anforderungen an Inhalt und Form eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).

InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkungen1
Anwendungsbereich2
Anforderungen3
Allgemeines3.1
Inhaltliche Mindestanforderungen3.2
Inhaltliche Empfehlungen3.3
Form3.4
Leitfaden zur Erstellung von Sicherheits- und GesundheitsschutzplänenAnlage A
BeispieleAnlage B