Abschnitt 8 ASR 48/1,2 - Verzicht auf Toiletten i.S. von § 48. Abs. 1 ArbStättV
Toilettenzellen im Freien (s. Nr. 1.1) brauchen nicht zur Verfügung zu stehen, wenn auf der Baustelle oder in der Nähe der Baustelle gleichwertige Toiletteneinrichtungen vorhanden sind.