§ 23 UmweltHG - Übergangsvorschriften
Dieses Gesetz und § 32a der Zivilprozessordnung finden keine Anwendung, soweit der Schaden vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes verursacht worden ist.
Dieses Gesetz und § 32a der Zivilprozessordnung finden keine Anwendung, soweit der Schaden vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes verursacht worden ist.