Strafgesetzbuch (StGB) Bundesrecht

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§ 1 StGB, Keine Strafe ohne Gesetz
§ 1 StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
Bundesrecht

Erster Abschnitt – Das Strafgesetz → Erster Titel – Geltungsbereich

Titel: Strafgesetzbuch (StGB)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StGB
Gliederungs-Nr.: 450-2
Normtyp: Gesetz

§ 1 StGB – Keine Strafe ohne Gesetz

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.