Art. 48 32016R0425 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn
(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Diese Verordnung gilt ab dem
21. April 2018
mit Ausnahme von:
- a)
Artikel 20 bis 36 und Artikel 44, die ab dem 21. Oktober 2016 gelten.
- b)
Artikel 45 Absatz 1, der ab dem .21. März 2018 gilt.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 9. März 2016.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
M. SCHULZ
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J.A. HENNIS-PLASSCHAERT