Abschnitt 4.2 - 4.2 Ablegen von kontaminierter PSA und erste Hautreinigung vor Ort
Für Einsatzkräfte wird dringend geraten, ihre kontaminierte PSA noch an der Einsatzstelle abzulegen und stark exponierte Körperpartien zu reinigen.
Ab wann ist eine Kontamination wahrscheinlich - Faustregel: | |
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Ist die PSA kontaminiert, so gilt es einige Dinge zu beachten, um beim Ablegen eine Kontaminationsverschleppung zu vermeiden. Eine Entscheidungshilfe zur ersten Einschätzung und Bewertung ist in Anlage 2 enthalten.
Folgende Schritte/Verhaltensweisen haben sich beim Auskleiden bewährt:
- 1.
War die Einsatzkraft in einem Innenangriff eingesetzt oder haften Rußpartikel auf der PSA, so ist unter Berücksichtigung der Windrichtung die Bekleidung zunächst leicht auszuklopfen und zu lüften (Rauchgas-Ausgasungen). Wichtig ist hierbei, den Atemschutz noch aufzubehalten oder wenn nötig (z. B. weil der Atemluftvorrat des Atemschutzgerätes zur Neige geht) eine Maske mit geeignetem Kombinations- oder Partikelfilter zu verwenden.
- 2.
Bei starker Staub- bzw. Rußbelastung oder wenn der Verdacht besteht, dass der PSA oder Teilen davon z. B. Asbestfasern anhaften, kann eine erste manuelle Vorreinigung noch vor dem Ablegen der PSA, z. B. mit Wasser und einem neutralen Reinigungsmittel, sinnvoll sein, um die Ruß-, Staub- bzw. Faseraufwirbelung im weiteren Verlauf zu unterbinden und die Kontamination zu reduzieren. Keinesfalls darf PSA beim Verdacht auf Kontamination, z. B. mit Ruß oder Asbestfasern, trocken ausgeschüttelt oder vor Ort mit Druckluft abgestrahlt werden.
- 3.
Persönliche Ausrüstung (z. B. Funkgerät, Lampe etc.) und Helm ablegen.
- 4.
Feuerwehrschutzhandschuhe ablegen. Wurden keine Baumwoll- oder Einmalchemikalienschutzhandschuhe darunter getragen, werden diese jetzt angezogen.
- 5.
Lungenautomaten abnehmen, Atemanschluss und Feuerschutzhaube ablegen. Unmittelbar danach partikelfiltrierende Halbmaske anlegen, falls dies nicht schon bei 1. geschehen ist.
- 6.
Atemschutzgerät ablegen.
- 7.
Feuerwehrschutzkleidung ablegen: dabei ist es ratsam, die Bekleidung so umzukrempeln, dass die Einsatzkraft nicht mit der Außenseite in Berührung kommt.
- 8.
Persönliche Ausrüstung ggf. grob reinigen und verpacken. Dies kann z. B. auch von anderen Einsatzkräften übernommen werden.
- 9.
Partikelfiltermaske abnehmen.
- 10.
Zum Schluss folgen die Baumwoll- oder Einmalhandschuhe, die zu Einsatzbeginn oder bei 4. angelegt wurden. Diese haben die Einsatzkraft während der Auskleideprozedur vor dem direkten Hautkontakt mit Gefahrstoffen geschützt. Auch sie werden beim Ausziehen umgekrempelt (auf Links gedreht).
- 11.
Erstreinigung von Händen, Hals, Nacken und Gesicht.
- 12.
Ggf. wechseln der Unterbekleidung bzw. überziehen von Witterungsschutzbekleidung.
- 13.
Flüssigkeitsaufnahme und Erholungsphase.
Kontaminierte Mehrweg-PSA soll unmittelbar nach dem Ablegen flüssigkeits- und möglichst luftdicht verpackt und zeitnah einer fachgerechten Dekontamination bzw. Reinigung zugeführt werden (siehe auch Anlage 2).
Benutzte Einweg-PSA kann unmittelbar nach dem Ablegen flüssigkeits- und möglichst luftdicht verpackt und zeitnah fachgerecht entsorgt werden.
Mindestausrüstung für Einsatzkräfte, die beim Ablegen und Verpacken kontaminierter PSA unterstützen: | |
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Abb. 13
Beispiel einer Einsatzkraft, die beim Ablegen und Verpacken kontaminierter PSA unterstützt, mit der mindestens erforderlichen PSA
Abb. 14a
Ein Bereich wird vorbereitet, an dem die Einsatzkräfte ihre PSA ablegen können.
Abb. 14b
Vorreinigung noch vor dem Ablegen der PSA kann sinnvoll sein, um Kontaminationen zu
reduzieren bzw. Fasern und Staub zu binden.
Abb. 14c
Zunächst werden persönliche Ausrüstungsgegenstände und der Helm abgelegt.
Abb. 14d
Spätestens nach dem Ablegen der Feuerwehrschutzhandschuhe werden z. B. Einmalschutzhandschuhe angelegt.
Abb. 14e
Unmittelbar nach dem Abnehmen des Lungenautomaten und Ablegen des Atemanschlusses
werden geeignete partikelfiltrierende Halbmasken angelegt.
Abb. 14f
Nun folgen Atemschutzgerät und Feuerwehrschutzjacke.
Abb. 14g
Ggf. erfolgt jetzt bereits eine erste Reinigung der Ausrüstung. Dies kann aber auch durch andere Einsatzkräfte oder erst später erfolgen.
Abb. 14h
Die restliche PSA wird abgelegt.
Abb. 14i
Wechsel- oder Überbekleidung wird angelegt. Einmalschutzhandschuhe und partikelfiltrierende Halbmaske sind nun nicht mehr erforderlich.
Abb. 14 a-i
Beispielhafter Ablauf beim Ablegen von kontaminierter PSA an der Einsatzstelle.
Abb. 15
Hände, Hals und Nacken werden unmittelbar nach dem Ablegen der PSA gewaschen, z. B. mit Hilfe eines Hygieneboards oder Reinigungstüchern.
Um das Eindringen von Schadstoffen in den Körper über die Haut zu verhindern, ist das Waschen von Gesicht, Halsbereich, Händen sowie ggf. weiteren, mit Ruß belasteten Hautbereichen unmittelbar nach dem Ablegen der PSA notwendig. Das kann z. B. am Hygieneboard eines Einsatzfahrzeugs oder mittels dafür geeigneter Feuchttücher geschehen. Wasser aus dem Hygieneboard ist kein Trinkwasser, bietet jedoch eine sinnvolle Möglichkeit, Kontaminationen abzuwaschen.
Ist es notwendig, dass die Einsatzbereitschaft der Einheit bzw. der Einsatzkräfte nach einer angemessenen Erholungsphase vor Ort wiederhergestellt wird, sind neben Getränken und ggf. Nahrung auch frische Unterbekleidung, Ersatz-PSA, Sitzgelegenheiten und ein Witterungsschutz zur Verfügung zu stellen.