Abschnitt 134 - Zu § 46 Abs. 2:
Diese Forderung beinhaltet, dass der Fahrzeugführer das Fahrzeug sofort anzuhalten hat, wenn sich der Einweiser nicht mehr in seinem Sichtbereich befindet.
Hindernisse sind z. B. Gebäudeteile, Fahrzeuge, Gruben, Materialstapel.