DGUV Information 203-092 - Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 10 - 10 Beseitigung von Vereisungen

Vereisungen an Gas-Druckregelgeräten, Armaturen und Anschlussleitungen dürfen nur so beseitigt werden, dass keine gefährliche Erwärmung der Anlagenteile eintreten oder Gase entzündet werden können. Das Auftauen kann z. B. über eine explosionsgeschützte elektrische Begleitheizung erfolgen. Offene Flammen sind nicht zulässig.