Abschnitt 5.4 - 5.4 Kopfschutz
Kopfschutz ist zu tragen:
bei Gefahr des Anstoßens ist mindestens eine Anstoßkappe und/oder
bei Gefahr durch herabfallende oder pendelnde Gegenstände ein Helm gemäß DIN EN 397
Ist das Tragen von Kopfschutz in Zone 1 oder 2 erforderlich, soll er auch dann getragen werden, wenn nur Kopfschutz aus isolierenden Materialien verfügbar ist.