Abschnitt 2.4 - Wie sind die Erste-Hilfe-Einrichtungen zu kennzeichnen?
Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Aufbewahrungsorte von Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräten, Rettungstransportmitteln sind deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf quadratischem oder rechteckigem grünen Grund mit weißer Umrandung (E 003 Erste Hilfe) zu kennzeichnen.