Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen
(DGUV Information 202-093)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Januar 2017
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Vorwort | |
Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen | 1 |
Kinder haben ein Recht auf eigene Erfahrungen | 1.1 |
Aufsichtspflicht für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen | 1.2 |
Bewegung - Motor der kindlichen Entwicklung und des Lernens | 2 |
Räume, Raumgestaltung und Materialien als Rahmenbedingung für kleinkindliche Aktivitäten | 3 |
Eingangsbereich | 3.1 |
Treppen und Rampen | 3.2 |
Türen | 3.3 |
Gruppenraum | 3.4 |
Erhöhte Spielebenen | 3.5 |
Ausstattungselemente | 3.6 |
Materialien | 3.7 |
Sanitärbereiche | 3.8 |
Wickel- und Pflegebereiche | 3.9 |
Essbereiche | 3.10 |
Schlaf- und Ruheräume | 3.11 |
Raumakustik | 3.12 |
Klima und Raumtemperaturen | 3.13 |
Gestaltung der Außenspielflächen für unter Dreijährige | 4 |
Sichere Spielplatzgeräte | 4.1 |
Fallschutzmaterial | 4.2 |
Zugangsbeschränkungen zu Spielplatzgeräten | 4.3 |
Spezielle Spielbereiche | 4.4 |
Pflanzen | 4.5 |
Sonnenschutz | 4.6 |
Anhang | |
Literaturauswahl | 1. |
Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit | 2. |
Normen | 3. |
Weitere Regelungen | 4. |
Vorwort
Seit dem 1. August 2013 besteht für jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz).
Daraus ergeben sich besondere Bedarfe an Räume und Materialien, denn gerade die frühe Kindheit ist die Zeit, in der sich grundlegende und manchmal später nicht wieder aufzuholende Bildungsprozesse vollziehen.
Die Angebote für Kinder unter drei Jahren sollten aber nicht nur pädagogisch wertvoll, sondern auch sicher sein. Schon Stürze aus geringer Höhe, das Verschlucken kleiner Teile oder Quetschungen in Türspalten können gravierende Verletzungen zur Folge haben - gerade bei den Jüngsten.
Die Bildung und Betreuung von Kindern dieser Altersgruppe stellt somit an die pädagogischen Fachkräfte besondere Anforderungen hinsichtlich der Aufbereitung der Bildungsangebote, aber auch an die Fürsorge- und Aufsichtspflicht. Gleichzeitig kann die Arbeit mit Kleinstkindern zu höheren körperlichen Belastungen und gesundheitlichen Gefährdungen führen, die durch gezielte Maßnahmen vermieden bzw. reduziert werden können.
Mit dieser DGUV Information möchte die gesetzliche Unfallversicherung Anregungen und Hinweise zur Gestaltung gesunder Kindertageseinrichtungen für Krippenkinder *) geben. Die Informationsschrift richtet sich sowohl an pädagogische Fachkräfte und Kita-Träger als auch an Planerinnen und Planer von Kindertageseinrichtungen.
Verbindliche Schutzziele zu Bau und Einrichtung von Kindertageseinrichtungen sind bereits in der Unfallverhütungsvorschrift "Kindertageseinrichtungen" (DGUV Vorschrift 82) und konkretisierende Erläuterungen in der dazugehörigen Regel (DGUV Regel 102-002) zu finden. Insofern versteht sich diese DGUV Information als Ergänzung und Erläuterung zu den bereits vorhandenen Vorschriften, Regeln und Informationen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen.
Krippenkinder sind gemäß DGUV Regel "Kindertageseinrichtungen" (102-002) als Kinder unter drei Jahren definiert.