Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen
(DGUV Information 202-093)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Januar 2017

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InhaltsübersichtAbschnitt
Vorwort
Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen1
Kinder haben ein Recht auf eigene Erfahrungen1.1
Aufsichtspflicht für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen1.2
Bewegung - Motor der kindlichen Entwicklung und des Lernens2
Räume, Raumgestaltung und Materialien als Rahmenbedingung für kleinkindliche Aktivitäten3
Eingangsbereich3.1
Treppen und Rampen3.2
Türen3.3
Gruppenraum3.4
Erhöhte Spielebenen3.5
Ausstattungselemente3.6
Materialien3.7
Sanitärbereiche3.8
Wickel- und Pflegebereiche3.9
Essbereiche3.10
Schlaf- und Ruheräume3.11
Raumakustik3.12
Klima und Raumtemperaturen3.13
Gestaltung der Außenspielflächen für unter Dreijährige4
Sichere Spielplatzgeräte4.1
Fallschutzmaterial4.2
Zugangsbeschränkungen zu Spielplatzgeräten4.3
Spezielle Spielbereiche4.4
Pflanzen4.5
Sonnenschutz4.6
Anhang
Literaturauswahl1.
Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit2.
Normen3.
Weitere Regelungen4.

Vorwort

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Seit dem 1. August 2013 besteht für jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz).

Daraus ergeben sich besondere Bedarfe an Räume und Materialien, denn gerade die frühe Kindheit ist die Zeit, in der sich grundlegende und manchmal später nicht wieder aufzuholende Bildungsprozesse vollziehen.

Die Angebote für Kinder unter drei Jahren sollten aber nicht nur pädagogisch wertvoll, sondern auch sicher sein. Schon Stürze aus geringer Höhe, das Verschlucken kleiner Teile oder Quetschungen in Türspalten können gravierende Verletzungen zur Folge haben - gerade bei den Jüngsten.

Die Bildung und Betreuung von Kindern dieser Altersgruppe stellt somit an die pädagogischen Fachkräfte besondere Anforderungen hinsichtlich der Aufbereitung der Bildungsangebote, aber auch an die Fürsorge- und Aufsichtspflicht. Gleichzeitig kann die Arbeit mit Kleinstkindern zu höheren körperlichen Belastungen und gesundheitlichen Gefährdungen führen, die durch gezielte Maßnahmen vermieden bzw. reduziert werden können.

Mit dieser DGUV Information möchte die gesetzliche Unfallversicherung Anregungen und Hinweise zur Gestaltung gesunder Kindertageseinrichtungen für Krippenkinder *) geben. Die Informationsschrift richtet sich sowohl an pädagogische Fachkräfte und Kita-Träger als auch an Planerinnen und Planer von Kindertageseinrichtungen.

Verbindliche Schutzziele zu Bau und Einrichtung von Kindertageseinrichtungen sind bereits in der Unfallverhütungsvorschrift "Kindertageseinrichtungen" (DGUV Vorschrift 82) und konkretisierende Erläuterungen in der dazugehörigen Regel (DGUV Regel 102-002) zu finden. Insofern versteht sich diese DGUV Information als Ergänzung und Erläuterung zu den bereits vorhandenen Vorschriften, Regeln und Informationen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen.

Krippenkinder sind gemäß DGUV Regel "Kindertageseinrichtungen" (102-002) als Kinder unter drei Jahren definiert.