Anhang 07 - Kontaminationsschutz
In diesem Anhang 07 wird folgender Kontaminationsschutz beschrieben:
Kontaminationsschutz
a | Kontaminationsschutzanzug PSA 54 |
---|---|
b | Kontaminationsschutzhaube PSA 53 |
a | Kontaminationsschutzanzug |
---|
1
Allgemeines
Dieser Anhang beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an den Kontaminationsschutzanzug, die durch die Normung vorgegeben sind.
Basis dafür ist die gültige Norm DIN EN 1073-2 "Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination".
2
Bezug zur persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014
Dieser Anhang ist in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Kontaminationsschutzkleidung in Bereichen eingesetzt wird, wie unter
PSA 54
beschrieben sind.
3
Ausführungen
Der Schutzanzug ist ein einteiliger Anzug (Overall) mit langen Ärmeln und langen Hosenbeinen, Weitenanpassung an den Ärmelbündchen und Hosenbeinen sowie in der Taille, abgedecktem Frontverschluss und verschließbarem Stehkragen.
3.1
Merkmale
3.1.1
Merkmale nach DIN EN 1073-2
3.1.1.1
Abriebfestigkeit
Mind. Klasse 4
3.1.1.2
Durchstichfestigkeit
Mind. Klasse 2
3.1.1.3
Blockbeständigkeit
Kein Blocken.
3.1.1.4
Weiterreißfestigkeit
Mind. Klasse 3
3.1.1.5
Beständigkeit gegen Entzünden
Darf nicht weiterbrennen.
3.1.2
Weitere Merkmale
Prüfmerkmal | Anforderung | Prüfung nach |
---|---|---|
Begrenzte Flammausbreitung | Index 3 alle verarbeiteten Materialien und Nähte | DIN EN 469, Abschnitt 6.1 |
Wärmewiderstand 5 Minuten, (180 +/- 5)˚C | Kein Entzünden, kein Schmelzen, kein Schrumpfen > 5% in Längs- und Querrichtung, alle verarbeiteten Materialien und Nähte | DIN EN 469, Abschnitt 6.5 |
Luftdurchlässigkeit | ≤ 60 l/m2 × s | DIN EN ISO 9237 |
Weiterreißfestigkeit | ≥ 25 N | DIN EN 469, Abschnitt 6.7 |
Nahtfestigkeit | ≥ 225 N | DIN EN 469, Abschnitt 6.6.2 |
Maßänderung bei 5 Pflegebehandlung | ≤ 3 % in Längs- und Querrichtung | DIN EN 469, Abschnitt 6.9 |
Oberflächenbenetzung Anlieferungszustand | Sprührate 5 | DIN EN 469, Abschnitt 6.8.2 |
Die Kontaminationsschutzanzüge müssen die Anforderungen der DIN EN ISO 13688 Schutzkleidung "Allgemeine Anforderungen" erfüllen.
4
Optionen
Keine Optionen.
5
Zubehör/Zusatzausstattung
Besonderes Zubehör/besondere Zusatzausstattung für Kontaminationsschutzanzüge wird derzeit nicht angeboten.
6
Empfehlung
Kontaminationsschutzanzug wie unter 07a 3 beschrieben.
Achtung: Kontaminationsschutzanzüge werden zu Übungszwecken eingesetzt und müssen nach jedem Einsatz einer Pflegebehandlung unterzogen werden. Die Anzahl der Pflegebehandlungen, nach denen die Erneuerung der wasserabweisenden Eigenschaften erforderlich ist, ist anzugeben.
Die Durchführungsanweisung ist in die Information des Herstellers aufzunehmen.
7
Normkonformität
Der Kontaminationsschutzanzug muss nach den hier aufgeführten Bedingungen geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).
8
Kompatibilität
Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinander zu überprüfen. Dabei sind besonders folgende Kombinationen zu berücksichtigen:
Feuerwehrhelm
Feuerwehrschutzkleidung
Schuhe
Atemschutzgeräte (komplett)
Handschuhe
9
Hinweise
Keine Hinweise.
10
Eignungsnachweis
Die Übereinstimmung und Eignung von Kontaminationsschutzanzügen für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.
b | Kontaminationsschutzhaube |
---|
1
Allgemeines
Dieser Anhang beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an die Kontaminationsschutzhaube. Da für diese PSA keine Normen vorhanden sind, werden in 07b neben den Hinweisen für den Anwender auch die Anforderungen an die Materialien gegeben, die Grundlage für eine Baumusterprüfung sein können.
2
Bezug zur persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014
Dieser Anhang ist in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Kontaminationsschutzhauben in Bereichen eingesetzt werden, wie sie unter
PSA 53
beschrieben sind.
3
Ausführung und Anwendungsbereich
3.1
Anwendungsbereich
Die Kontaminationsschutzhaube ist vorgesehen, den Kopf, die Schultern und den oberen Brust- und Rückenbereich des Trägers, insbesondere den Übergangsbereich von Kopf und Schultern, gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel zu schützen.
3.2
Ausführungen
3.2.1
Ausführung für Maske
Die Kontaminationsschutzhaube wird unter dem Feuerwehrhelm getragen und umschließt das Gesichtsfeld der Atemschutzmaske. Die Schultern und der Brustbereich des Trägers werden von der Haube bedeckt. Die Haube wird durch die Bänderung des Atemschutzgerätes auf der Schulter fixiert.
3.2.2
Ausführung für Masken-Helm-Kombination
Die Kontaminationsschutzhaube wird über dem Feuerwehrhelm getragen und umschließt den Kopf. Die Schultern und der Brustbereich des Trägers werden von der Haube bedeckt. Die Haube wird durch einen Bauchgurt fixiert.
3.3
Merkmale
3.3.1
Leistungsanforderungen an die verarbeiteten Materialien
Prüfmerkmal | Anforderung | Prüfung nach |
---|---|---|
Begrenzte Flammausbreitung | Index 3 alle verarbeiteten Materialien und Nähte | DIN EN 469, Abschnitt 6.1 |
Wärmewiderstand 5 Minuten, (180 +/- 5)˚C | Kein Entzünden, kein Schmelzen, kein Schrumpfen ≥ 5 % in Längs- und Querrichtung | DIN EN 469, Abschnitt 6.5 |
Luftdurchlässigkeit | ≤ 60 l/m2 × s | DIN EN ISO 9237 |
Weiterreißfestigkeit | ≥ 25 N | DIN EN 469, Abschnitt 6.7 |
Nahtfestigkeit | ≥ 225 N | DIN EN 469, Abschnitt 6.6.2 |
Maßänderung bei 5 Pflegebehandlung | ≤ 3 % in Längs- und Querrichtung | DIN EN 469, Abschnitt 6.9 |
Oberflächenbenetzung Anlieferungszustand | Sprührate 5 | DIN EN 469, Abschnitt 6.8.2 |
Die Kontaminationsschutzhauben müssen die Anforderungen der DIN EN ISO 13688 "Schutzkleidung - Allgemeine Anforderungen" erfüllen.
3.3.2
Leistungsanforderung an vollständige Kontaminationsschutzhauben
3.3.2.1
Prüfung der Wärmebeständigkeit der Kontaminationsschutzhauben
Die gesamte Kontaminationsschutzhaube muss im Neuzustand den Anforderungen der DIN EN ISO 11612 "Schutzkleidung - Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen" Abschnitt 6.3.1.1 (Wärmewiderstand bei einer Temperatur von (180 + 5)˚C) entsprechen.
Über die Anforderungen der DIN EN ISO 11612 hinausgehend, dürfen sich Nähte und Verbindungen nicht öffnen.
3.3.2.2
Leistungsanforderung an die Scheiben der Kontaminationsschutzhauben
Die Sichtscheibe muss die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
DIN EN 166: Persönlicher Augenschutz - Anforderungen
Abschnitt 7.1.1 Sichtfeld
Die Prüfung muss am vollständigen Ensemble mit Haube und Sichtscheibe erfolgen.
Abschnitt 7.1.2.1.2 Sphärische, astigmatische und prismatische Brechweite
Die Sichtscheibe muss die optische Klasse 2 erreichen.
Abschnitt 7.1.2.2.3.1 Homogenität des Lichttransmissionsgrads
Die Homogenität des Lichttransmissionsgrades muss geprüft werden.
Abschnitt 7.1.2.3 Streulicht
Das Streulicht muss geprüft werden.
Abschnitt 7.1.3 Material- und Oberflächengüte
Die Material- und Oberflächengüte muss geprüft werden.
Abschnitt 7.1.4.2.2 Festigkeit
Die Festigkeit muss geprüft werden.
Abschnitt 7.2.2 Schutz gegen Teilchen hoher Geschwindigkeit
Der Schutz gegen Teilchen hoher Geschwindigkeit muss bei einer Geschwindigkeit von 120 m/s geprüft werden.
Abschnitt 7.2.3 e) und g) Schutz gegen Schmelzmetall und heiße Festkörper
Der Widerstand sowohl gegen Schmelzmetall als auch gegen heiße Festkörper muss geprüft werden.
Abschnitt 9.2 Kennzeichnung
Die Sichtscheiben müssen nach DIN EN 166:2001 gekennzeichnet werden.
DIN EN 171:
Persönlicher Augenschutz - Infrarotschutzfilter - Transmissionsanforderungen und empfohlene VerwendungAbschnitt 4 Transmissionsgrad im Infraroten und Transmission im sichtbaren Spektralgebiet
Der Transmissionsgrad im Infraroten und Transmission im sichtbaren Spektralgebiet muss bei der Prüfung nach DIN EN 171:2002 Abschnitt 4 im Bereich von 4 - 2,5 bis 4 - 5 sein.
3.3.2.3
Prüfung des An- und Ablegens und der korrekten Passform der Kontaminationsschutzhauben
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN 13911 "Schutzkleidung für die Feuerwehr - Anforderungen und Prüfverfahren für Feuerschutzhauben für die Feuerwehr", Anhang A (normativ) und Anhang B (normativ).
Die Prüfung nach Anhang A erfolgt mit einem Spektrum der gängigen Atemschutzmasken bzw. Masken-Helm-Kombinationen um die unterschiedlichen Größen der Gesichtsfelder zu erfassen. In der Gebrauchsanleitung ist anzugeben, mit welchen Atemschutzmasken bzw. Masken-Helm-Kombinationen die Anproben durchgeführt wurden.
Bei der Prüfung nach Anhang B sind zur Anprobe Probanden mit entsprechender Konfektionsgröße erforderlich, um sicherzustellen, dass die Kontaminationsschutzhaube die Schultern des Trägers in ausreichendem Maße bedeckt.
Die Aktivitäten wie unter DIN EN 13911, Anhang B, Abschnitt B.3 aufgeführt, sind nicht durchzuführen.
Die Sichtscheibe der Haube darf während der Durchführung von feuerwehrbezogenen Tätigkeiten bei der ergonomischen und praktischen Prüfung bei allen Körperhaltungen nicht verrutschen.
4
Optionen
Keine Optionen.
5
Zubehör/Zusatzausstattung
Besonderes Zubehör/besondere Zusatzausstattung für Kontaminationsschutzhauben wird derzeit nicht angeboten.
6
Empfehlung
Kontaminationsschutzhaube wie unter 07b 3 beschrieben.
Achtung: Kontaminationsschutzhauben werden zu Übungszwecken eingesetzt und müssen nach jedem Einsatz einer Pflegebehandlung unterzogen werden. Die Anzahl der Pflegebehandlungen, nach denen die Erneuerung der wasserabweisenden Eigenschaften erforderlich ist, ist anzugeben.
Die Durchführungsanweisung ist in die Information des Herstellers aufzunehmen.
7
Normkonformität
Die Kontaminationsschutzhaube muss nach den hier aufgeführten Bedingungen geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).
8
Kompatibilität
Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser DGUV Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinander zu überprüfen. Dabei sind besonders folgende Kombinationen zu berücksichtigen:
Feuerwehrhelm
Feuerwehrschutzkleidung
Atemschutzgeräte (komplett)
9
Hinweise
Keine Hinweise.
10
Eignungsnachweis
Die Übereinstimmung und Eignung von Kontaminationsschutzhauben für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.