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Abschnitt 4 - Literatur

Merkblatt "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland", enthalten (Hrsg.: Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Das Merkblatt kann im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.dguv.de, Webcode d1294.

Zusätzliche Aussagen über die Stoffeigenschaften, Vorkommen, Gesundheitsgefahren enthält auch das Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GESTIS-Biostoffdatenbank), http://www.dguv.de, Webcode d925555 und das branchenspezifische Gefahrstoffinformationssystem (GisChem, http://www.gischem.de/).

Berufskrankheit: § 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Nr. 3101 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) "Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war",
Nr. 3102 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) "Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten",
Nr. 3104 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) "Tropenkrankheiten, Fleckfieber" (Siehe auch: Merkblatt zur BKV-Nr. 3104 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV): "Tropenkrankheiten, Fleckfieber", Bundesarbeitsblatt 7/2005, Seite 48 bis 58)