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Technische Regeln für Arbeitsstätten

Pausen- und Bereitschaftsräume (ASR A4.2)

- Bek. d. BMAS v. 31.8.2012 - IIIb4 - 34602 - 15 -

Vom 31. August 2012 (GMBl S. 660)

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 24. März 2021 (GMBl S. 561)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR A4.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltsübersichtAbschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Pausenräume und Pausenbereiche4
Bereitschaftsräume5
Einrichtungen für schwangere Frauen und stillende Mütter6
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen7
Ausgewählte LiteraturhinweiseAnhang