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Technische Regeln für Arbeitsstätten
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten (ASR V3a.2)

- Bek. d. BMAS v. 31.8.2012 - IIIb4 - 34602 - 18 -

Vom 31. August 2012 (GMBl S. 663)

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 1. März 2022 (GMBl S. 240)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom

Ausschuss für Arbeitsstätten

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR V3a.2 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.

Diese ASR V3a.2 wird fortlaufend ergänzt.

InhaltsübersichtAbschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Allgemeines4
Maßnahmen5
Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"Anhang A1.2
Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"Anhang A1.3
Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände"Anhang A1.6
Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.7 "Türen und Tore"Anhang A1.7
Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.8 "Verkehrswege"Anhang A1.8
Ergänzende Anforderungen zur ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"Anhang A2.2
Ergänzende Anforderungen zur ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"Anhang A2.3
gestrichenAnhang A3.4/7
Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume"Anhang A4.2
Anhang A4.3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"Anhang A4.3
Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.4 "Unterkünfte"Anhang A4.4