Abschnitt 4.1 - 4 Konzept zur Analyse und Bewertung der Rutschhemmung
4.1 Gefährdungsbeurteilung
Anlässe, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen sind beispielsweise:
beim Begehen als "rutschig" erscheinende Zustände des Bodensystems
Ursachenprüfung bei Unfällen/Beinaheunfällen
Vorher-/Nachher-Prüfungen, bei vor Ort hergestellten Oberflächen oder nachträglicher Bodenbeschichtung, im Anschluss an eine Nachbehandlung oder bei der Optimierung des Reinigungsverfahrens
Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen zur Feststellung von Unterschieden zwischen dem Neuzustand und dem im Betrieb befindlichen Boden
Nutzungsänderung
Wirksamkeitskontrolle der getroffenen Maßnahmen
Die Gefährdungsbeurteilung kann anhand des folgenden Ablaufplans durchgeführt werden (Abbildung 2):