DGUV Information 201-031 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot

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Anhang 1 - Anforderungen und Anwendung der Biostoffverordnung bezüglich der Gefährdungsbeurteilung

Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt die Vorgehensweise bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und ist deshalb auch in Taubenkotkontaminierten Bereichen anzuwenden, da diese mit Mikroorganismen belastet sind.

Für die Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 5 Abs. 1 der BioStoffV hat sich der Arbeitgeber ausreichende Informationen zu beschaffen. Zu berücksichtigen sind dabei:

  1. 1.

    Die ihm zugänglichen, tätigkeitsbezogenen Informationen über die Identität, die Einstufung und das Infektionspotenzial der vorkommenden biologischen Arbeitsstoffe sowie die von ihnen ausgehenden sensibilisierenden und toxischen Wirkungen.

  2. 2.

    Tätigkeitsbezogene Informationen über Betriebsabläufe und Arbeitsverfahren.

  3. 3.

    Art und Dauer der Tätigkeiten und damit verbundene Übertragungswege sowie Informationen über eine Exposition der Beschäftigten

  4. 4.

    Erfahrung aus vergleichbaren Tätigkeiten, Belastungen und Expositionssituationen und über bekannte tätigkeitsbezogene Erkrankungen sowie die ergriffenen Gegenmaßnahmen.

Als Ergebnis aus der Bearbeitung der o.g. Punkte sind die einzelnen Tätigkeiten einer Schutzstufe nach BioStoffV zuzuordnen. Die Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte sind entsprechend § 8 der BioStoffV an der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen.

Ist die Zuordnung zu einer Schutzstufe z.B. aufgrund nicht ausreichender Informationen nicht möglich, sind nach dem Stand der Technik Art, Ausmaß und Dauer der Exposition der Beschäftigten gegenüber biologischen Arbeitsstoffen zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Dabei sind sensibilisierende und toxische Wirkungen von biologischen Arbeitsstoffen zusätzlich zur Infektionsgefährdung zu berücksichtigen.

Eingruppierung der Mikroorganismen

Entsprechend der Biostoffverordnung werden biologische Arbeitsstoffe anhand des von ihnen ausgehenden Infektionsrisikos in vier Risikogruppen unterteilt:

Risikogruppe 1:Biologische Arbeitsstoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen.
Risikogruppe 2:Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen können; eine Verbreitung der Stoffe in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.
Risikogruppe 3:Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine ernste Gefahr für die Beschäftigten darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.
Risikogruppe 4:Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine ernste Gefahr für die Beschäftigten darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.

Zur Eingruppierung biologischer Arbeitsstoffe in Risikogruppen sind die Merkblätter "Sichere Biotechnologie: Eingruppierung biologischer Agenzien" (BGI 631-634) der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie oder die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 460 - 466 zu beachten.

In der Regel treten bei Tätigkeiten mit Kontakt zu Taubenkot überwiegend Mikroorganismen der Risikogruppen 1 und 2 auf. Mikroorganismen der Risikogruppe 3 können ebenfalls vorkommen. Mikroorganismen der Risikogruppe 4 kommen natürlicherweise in Deutschland nicht vor.

Die Risikogruppe 2 ist sehr vielfältig. Sie reicht von Erregern, die Krankheiten verursachen können, gegen die jedoch wirksame Therapien oder Impfmöglichkeiten vorhanden sind, bis zu Mikroorganismen, die nur unter besonderen Voraussetzungen Infektionen auslösen können. Sie kommen als normale Besiedler, z.B. auch auf der Haut oder im Darm des Menschen und anderer Lebewesen vor.