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Abschnitt 1.1 - 1. Wirkung des Lärms
1.1 Wirkung auf die Gesundheit

Das Ohr als Sinnesorgan besitzt praktisch keine natürlichen Schutzmechanismen, die verhindern, dass Lärm auf das Ohr wirkt.

Während sich z. B. die Pupille des Auges bei starkem Lichteinfall verengt, ist das Ohr ständig "auf Empfang geschaltet".

Für die Wirkung des Lärms auf den Menschen gilt die allgemein übliche Definition:

Lärm=Geräusch (Schall), das stören, belästigen, die Gesundheit schädigen und die Unfallgefahr erhöhen kann

Mit dem Präventionsauftrag der Berufsgenossenschaften werden alle Beeinträchtigungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren betrachtet.

Im Vordergrund steht die gehörschädigende Wirkung des Lärms, die zur Berufskrankheit "Lärmschwerhörigkeit" (Nr. 2301 der in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung bezeichneten Krankheiten) führen kann.

Weitere arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch Lärm können beispielsweise Schlaflosigkeit, Nervosität, Erhöhung des Blutdruckes, Beschleunigung der Herztätigkeit, Stoffwechselstörungen und ähnliche Beeinträchtigungen sein.

Eine Erhöhung der Unfallgefahr ist möglich, wenn durch Lärm die Wahrnehmung akustischer Signale oder Gefahr ankündigender Geräusche beeinträchtigt wird. Beispiele hierfür sind Warnsignale für Beschäftigte im Bereich von Gleisen oder Geräusche sich ankündigender Gefahren an Maschinen, die eventuell durch Störschall verdeckt werden.