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Anhang 1 - Leistungskriterien gemäß DIN EN ISO 12402

Durch die Einhaltung der Leistungskriterien wird sichergestellt, dass der Benutzer sicher an die Oberfläche gebracht bzw. an der Oberfläche gehalten wird. Außerdem werden durch Einhaltung der Leistungskriterien eine stabile Schwimmlage und ein ausreichender Freibord gewährleistet. Rettungswesten drehen den Benutzer in eine sichere Schwimmlage.

Im Gegensatz dazu stehen die Schwimmhilfen, die dem Benutzer zusätzlichen Auftrieb verschaffen, aber keine sichere Schwimmlage oder einen ausreichenden Freibord gewährleisten. Sie dürfen nur von Schwimmern benutzt werden, wenn Hilfeleistung und Rettung sichergestellt ist.

Folgende drei Typen von Rettungswesten stehen zur Verfügung, deren Einsatz von den unterschiedlichen Aktivitäten in den spezifischen Gefahrensituationen abhängig ist:

  1. 1.

    Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402-2 "Rettungswesten, Stufe 275" haben einen Auftrieb von mindestens 275 N für Erwachsene und sind für die Verwendung unter extremen Bedingungen oder für den Fall vorgesehen, dass Schutzkleidung mit Eigenauftrieb oder Lufteinschlüssen sowie Geräte oder Lasten, z. B. Atemschutzgeräte oder Werkzeuggürtel, getragen werden.

  2. 2.

    Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402-3 "Rettungswesten, Stufe 150" haben einen Auftrieb von mindestens 150 N für Erwachsene und sind für den allgemeinen Einsatz bestimmt.

    Hinweis:

    Für den Standard-Einsatz und bei Neubeschaffungen werden dringend Rettungswesten der Klassen 150 N und 275 N empfohlen.

  3. 3.

    Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402-4 "Rettungswesten, Stufe 100" haben einen Auftrieb von mindestens 100 N für Erwachsene, die schwimmen können, und sind nur zur Verwendung in geschützten Gewässern bestimmt.

Im Gegensatz hierzu stehen Schwimmhilfen nach DIN EN ISO 12402-5 "Schwimmhilfen (Stufe 50)", die einen Auftrieb von mindestens 50 N für Erwachsene haben. Sie werden z. B. bei der Wasserrettung von Personen durch Retter getragen und sind nicht zur Eigenrettung geeignet. Sie dürfen nur von Schwimmern und in geschützten Gewässern benutzt werden, wenn Hilfeleistung und Rettung sichergestellt sind.