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Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 8 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Ziel und Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers3
Pflichtuntersuchungen4
Angebotsuntersuchungen5
Pflichten des Arztes oder der Ärztin6
Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin7
Maßnahmen bei gesundheitlichen Bedenken8
Ausschuss für Arbeitsmedizin9
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten10
Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsuntersuchungen sowie weitere Maßnahmen der arbeitsmedizinischen VorsorgeAnhang

Artikel 1 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768)