
Technische Regeln für Gefahrstoffe Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Bundesrecht
Technische Regeln für Gefahrstoffe
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Ausgabe Januar 2006 (BArbBl. 1/2006 S. 41-55, 2/2006 S. 145, GMBl 2010 S. 912)
Zuletzt geändert und ergänzt durch die Bek. vom 31. Mai 2022 (GMBl S. 469)
Az.: IIIb 3 - 35125 - 5
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.
Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben