DGUV Grundsatz 315-411 - Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze - Anforderung an Produkte

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Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze -
Anforderung an Produkte
(DGUV Grundsatz 315-411)

Grundsatz

g_bu_2432_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Juli 2022

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung1
Konzentriertes Arbeiten, Kommunikation und Zwischenbereiche
Telearbeit, mobiles Arbeiten und Homeoffice
Prävention und Kultur
Erläuterungen2
Gewichtung der Anforderungen
Produktbezogene Empfehlungen3
LiteraturverzeichnisAnhang