Traumatische Ereignisse in Gesundheitsberufen
(DGUV Information 207-012)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: März 2022
Änderungen zur letzten Ausgabe Juli 2006:
Änderung des Titels
Ausweitung auf traumatische Ereignisse, nicht nur gewalttätige Ereignisse
Konkretisierung zur Gefährdungsbeurteilung (S. 6)
Ergänzung um weitere Beispiele möglicher Maßnahmen
Aktualisierung der Fotos und Abbildungen
Redaktionelle Überarbeitung
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Einleitung | 1 |
Was kann vorbeugend getan werden, um traumatische Ereignisse zu vermeiden? | 2 |
Einrichtung des Arbeitsbereiches | 3 |
Alarmierungs- und Überwachungseinrichtungen | 4 |
Kleidung und Schmuck | 5 |
Professioneller Umgang mit Menschen | 6 |
Verhalten in eskalierenden Situationen | 7 |
Verhalten bei einem Übergriff | 8 |
Hilfe nach einem belastenden Ereignis | 9 |
Innerbetriebliches Handeln | 10 |