DGUV Information 202-038 - Kunststoff Ein Handbuch für Lehrkräfte

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Abschnitt 4 - 4 Lagerung von Kunststoffen

Die Lagerung von Kunststoffen ist in der Regel problemlos. Lediglich die brennbaren Lösemittel und die Peroxide (Härter für UP-Harze) müssen gesondert unter den weiter unten beschriebenen Bedingungen gelagert werden.

Plattenware

Es ist zweckmäßig, Platten eng stehend und senkrecht zu lagern, sodass Verbiegungen weitgehend vermieden werden und der Platzbedarf gering ist. Die Platten sind gegen Wegrutschen zu sichern. Oberflächenschutzfolien sollten nicht abgezogen werden (Abb. 5). Für die Lagerung unterschiedlicher Kunststoffe oder Formate sollten Fächer vorgesehen werden. Bei der Einlagerung und Entnahme von scharfkantigen Platten sind Schutzhandschuhe zu tragen.

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Abb. 5
Plexiglas mit Schutzfolie

Profile

Profile werden auf Regalbrettern liegend gelagert; Rohre sind gegen Wegrollen zu sichern.

Granulate und Pulver

Diese Materialien werden grundsätzlich in der Originalverpackung belassen, um Verschmutzung zu vermeiden. Bei der Lagerung ist direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden, da bei Kunststoffen die Gefahr der Vergilbung und Alterung (Photooxidation, Versprödung) besteht. An die Lagertemperatur werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Eine hohe Luftfeuchtigkeit bei der Lagerung wirkt sich hingegen ungünstig auf die Verarbeitung aus.

Flüssige Kunststoffe (UP-Harze, Epoxidharze)

Flüssige Ein- oder Zwei-Komponenten (1 K- oder 2 K-) Kunststoffe werden zur Herstellung von z. B. in Sandwichbauweise hergestellten Bootskörpern oder BeachballSchlägern eingesetzt. 2 K - Kunststoffe werden vor der Fertigung gemischt. Nach dem Trocknen, das in der Regel bei Raumtemperatur an der Luft erfolgt, härten diese aus. Flüssige Kunststoffe können brennbare Flüssigkeiten sein. Der entsprechende Hinweis ist auf der Originalverpackung zu finden. (Einer der Gründe, Kunststoffe und Hilfsmittel nur in Originalverpackungen zu lagern!) Diese Stoffe sind dann wie brennbare Lösemittel zu lagern und unterliegen hinsichtlich der Lagermengen und -bedingungen den in Kapitel "Lagerung von Lösemitteln" genannten Anforderungen.

In der RiSU 8 (Teil II - 2.6.8) wird auf den Verzicht von Expoxidharzen an allgemeinbildenden Schulen hingewiesen. Bei expoxidharzhaltigen Klebern ist eine Ersatzstoffprüfung zwingend durchzuführen.

Klebstoffe

Klebstoffe sind in der Originalverpackung dunkel und kühl aufzubewahren. Ihre Lagerfähigkeit ist begrenzt. Die Hinweise des Herstellungsunternehmens sind zu beachten.

Peroxide - Härter für UP-Harze

Organische Peroxide sind grundsätzlich in Originalgebinden stets getrennt von brennbaren Stoffen und insbesondere von Beschleunigern zu lagern. Bereits abgefüllte Reste dürfen nicht in die Originalgebinde zurückgegossen werden. Verunreinigungen jeder Art sind zu vermeiden, da sonst Explosionsgefahr besteht. Der Lagerraum muss gut gelüftet werden können. Direkte Sonneneinstrahlung ist unbedingt zu verhindern. Bei der Lagerung sind die Angaben des Herstellungsunternehmens unbedingt zu beachten. Wegen langsamer Selbstzersetzung ist die Lagerfähigkeit der Peroxide begrenzt. Entsprechende Hinweise können dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.

Sind organische Peroxide überlagert, als Reste vorhanden, verunreinigt oder verschüttet, muss man sich im zugehörigen Sicherheitsdatenblatt darüber informieren, wie die Beseitigung erfolgen muss. Die Herstellungs- oder Lieferfirma ist verpflichtet, dazu Angaben zu machen. Bei manchen Peroxiden erhöht sich z. B. beim Eintrocknen die Explosionsgefahr.

Reaktionsbeschleuniger für UP-Harze

Reaktionsbeschleuniger können mit brennbaren Lösemitteln zusammen gelagert und wie diese behandelt werden.

Die Lagerung vorbeschleunigter Harze ist problemlos, allerdings haben diese nur eine eingeschränkte Haltbarkeitsdauer, die unbedingt beachtet werden muss.

Füllstoffe und Verstärkungsmaterialien

Diese Stoffe sollten trocken und staubgeschützt aufbewahrt werden, möglichst in der Originalverpackung.

Zusammenfassung der wichtigsten Schutzmaßnahmen

  • Arbeitsstoffe grundsätzlich in Originalbehältern lagern.

  • Organische Peroxide und Beschleuniger unbedingt getrennt lagern.

  • Haltbarkeitsdatum des Herstellungsunternehmens beachten.

  • Für gute Belüftung sorgen, Sonneneinstrahlung vermeiden. Sicherheitsdatenblätter vom Herstellungsunternehmen beschaffen.

  • Brennbare Flüssigkeiten unterliegen hinsichtlich der Lagermengen und -bedingungen den Anforderungen, die im Kapitel "Lagerung von Lösemitteln" aufgeführt sind.

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht - Empfehlung der Kultusministerkonferenz (RiSU)