DGUV Information 213-111 - Quarzhaltiger Staub in der Keramischen Industrie Branchenlösungen gemäß TRGS 559

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Nachbearbeitung (Weißputz) von großformatigen keramischen Produkten

Bei der Nachbearbeitung (Weißputz) von großformatigen keramischen Produkten stellen die nachfolgend aufgelisteten Schutzmaßnahmen und Arbeitsvorgänge die branchenüblichen Betriebs- und Verfahrensweisen dar:

  • Die Nachbearbeitung erfolgt in großen, teilweise begehbaren Absaugkabinen. Das Tragen von Atemschutz (siehe Abschnitt 5.1.4) ist dabei erforderlich.

  • Das Werkstück steht dabei auf einer höhenverstellbaren Drehscheibe, die möglichst nah an der Absaugstelle positioniert ist.

  • Die zu bearbeitende Fläche oder Kante des Werkstückes kann durch die Drehscheibe nach vorne gedreht werden, so dass sich die beschäftigte Person nicht in die Kabine beugen muss.

  • Bei begehbaren Kabinen kann durch die Verwendung der Drehscheibe verhindert werden, dass sich die oder der Beschäftigte zwischen Werkstück und Absaugstelle aufhält.

  • Die Funktion der Absaugung wird permanent überwacht (z. B. durch Indikatorfähnchen).

  • Staubablagerungen in der Absaugkabine werden regelmäßig und nach Bedarf durch Saugen oder Feuchtwischen entfernt.

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Abb. 10
Weißputz von Sanitärartikeln