DGUV Information 202-116 - Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Anbindung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

Die Gesetze und Verordnungen der Länder weisen mit unterschiedlicher Formulierung dem Öffentlichen Gesundheitsdienst Aufgaben der Schulgesundheitspflege zu. Die Schulgesundheitspflege ist beispielsweise beteiligt an Einschulungsuntersuchungen, der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, dem Ruhen der Schulpflicht und führt die schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen durch. Deshalb liegt es zunächst nahe, Schulgesundheitsfachkräfte an den ÖGD anzubinden.

Für dieses Modell spricht auch die Möglichkeit, regionale oder landesweite Präventionskampagnen steuern zu können. Außerdem sind beim ÖGD die erforderlichen fachlichen Kompetenzen vorhanden, um die Schulgesundheitsfachkräfte zu beraten und zu unterstützen. Der Begriff der Schulgesundheitspflege ist jedoch in diesem Zusammenhang irreführend. Der ÖGD nimmt im Alltag keine typisch pflegerischen Aufgaben wahr.

Die Länder Bremen und Hamburg haben sich für ein solches Modell entschieden. Schulgesundheitsfachkräfte sind dort ausschließlich mit Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung betraut.