DGUV Information 214-089 - Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Hochspannungs- und Fahrleitungsanlagen

7.2.1 Allgemeine Regelungen

Freileitungen, Speiseleitungen, Oberleitungen und seitliche Stromschienen stehen unter hoher Spannung. Die hohe Spannung hat zur Folge, dass nicht nur unmittelbare Berührungen unter Spannung stehender Teile, sondern auch mittelbare Berührungen - beispielsweise über Arbeitsmittel oder Wasserstrahl - tödlich wirken können. Bereits die Annäherung an unter hoher Spannung stehende Teile kann tödlich wirken.

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Erkennen Sie eine herabhängende Freileitung, Oberleitung oder Speiseleitung, die den Boden oder einen Gegenstand berührt, so dürfen Sie das Erdreich in einer Entfernung von 20 m zu dieser Stelle solange nicht betreten, bis die herabhängende Leitung ausgeschaltet und geerdet ist. Die Entfernung zu dieser Stelle, wo die herabhängende Leitung den Boden oder einen Gegenstand berührt, dürfen Sie auf 10 m reduzieren, wenn Sie sicher erkennen können, dass es sich um eine Ober- oder Speiseleitung handelt.

Befinden Sie sich bereits im Bereich des Spannungstrichters, müssen Sie diesen wegen der gefährlichen Schrittspannung besonders vorsichtig mit kleinen Schritten verlassen. Warnen Sie Personen, die sich diesem Bereich nähern.

7.2.2 Besondere Regelungen bei Oberleitungen

Oberleitungsanlagen werden in der Regel mit einer Wechselspannung von 15.000 Volt betrieben. Bei einzelnen Bahnen kommen auch Spannungen von 750 Volt DC (Gleichspannung) oder bis zu 25.000 Volt AC (Wechselspannung) vor. Tätigkeiten in Bahnanlagen mit Oberleitungen kommen nicht nur im Bahnbetrieb selbst vor, sondern auch beispielsweise bei Verladearbeiten, Instandhaltung und Reinigung von Eisenbahnfahrzeugen.

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Grundsätzlich dürfen Sie in Bahnanlagen mit Oberleitungen nur tätig werden, wenn Sie über die Gefährdungen aus dem elektrischen Bahnbetrieb, die notwendigen Verhaltensregeln und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterwiesen sind (als sogenannte "bahntechnisch unterwiesene Person"). Als bahntechnisch unterwiesene Person dürfen Sie den geringeren Schutzabstand (z. B. von 1,5 m bei 15.000 Volt oder bei 25.000 Volt) anwenden. Personen, die nicht bahntechnisch unterwiesene Person sind, müssen als "elektrotechnischer Laie" einen größeren Schutzabstand (z. B. 3,0 m statt 1,5 m bei 15.000 Volt oder bei 25.000 Volt) zu unter Spannung stehenden Teilen der Oberleitung einhalten.

Schutzabstände für nicht "bahntechnisch unterwiesene Person"

Netz-Nennspannung Un (Effektivwert) [kV]Äußere Grenze der Annäherungszone Dv, Schutzabstand (Abstand in Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) [m]
bis 11,0
über 1 bis 1103,0

Schutzabstände für "bahntechnisch unterwiesene Person"

NennspannungSchutzabstände zu unter Spannung stehenden Teilen [m]
bis AC 1.000 V/ DC 1.500 V1,0
über AC 1 kV/ DC 1,5 kV bis 30 kV1,5
über 30 kV bis 110 kV2,0

Zweige, Äste, Bäume oder andere Gegenstände, die auf Oberleitungen oder Speiseleitungen gefallen sind, dürfen Sie nicht berühren. Erst nach Ausschaltung und Bahnerdung dürfen diese Gegenstände entfernt werden.

Berührt die Oberleitung den Wagenkasten eines Eisenbahnfahrzeuges, dürfen Sie

  • sich dem Eisenbahnfahrzeug von außen nicht nähern oder dieses berühren

und

  • wenn Sie sich im Eisenbahnfahrzeug aufhalten - dieses nicht verlassen,

solange die aktiven Teile nicht ausgeschaltet und bahngeerdet (mit dem Rückleiter verbunden) sind. Müssen Sie das Eisenbahnfahrzeug vor Ausschalten der Oberleitung evakuieren (z. B. im Brandfall), ist abzuspringen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht gleichzeitig das Eisenbahnfahrzeug und den Erdboden berühren.

Beachten Sie, dass von losen oder defekten Rückstromführungen und Bahnerdungen (z. B. Rückleiterseile (an Trennstellen der Schienen)), Masterden (zwischen Oberleitungsmast und Schiene), Betriebserden (z. B. zwischen Weichenheizungsanlage und Schiene) ein hohes Gefährdungspotential ausgeht. Es muss stets angenommen werden, dass alle Teile unter Spannung stehen, wenn die feste Verbindung unterbrochen ist. Lose oder defekte Rückleiterseile und Erdungsleiter dürfen Sie weder direkt noch mit Gegenständen berühren.

7.2.3 Besondere Regelungen bei seitlichen Stromschienen

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Achten Sie darauf, dass es unterschiedliche Arten von seitlichen Stromschienen gibt. Manche werden von unten durch die Stromabnehmer der Eisenbahnfahrzeuge bestrichen, manche von der Seite. Betrachten Sie seitliche Stromschienen, seitliche Stromabnehmer der Eisenbahnfahrzeuge sowie Brückenleitschienen 1 grundsätzlich als unter Spannung stehend.

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Bei Gleisen mit seitlichen Stromschienen besteht insbesondere die Gefahr, unter Spannung stehende seitliche Stromschienen oder die unter Spannung stehenden seitlichen Stromabnehmer der Eisenbahnfahrzeuge zu berühren.

Halten Sie zu seitlichen Stromschienen mit einer Spannung von bis zu 1.000 Volt AC (Wechselspannung) oder 1.500 Volt DC (Gleichspannung) einen Schutzabstand von mindestens 1,0 m ein (siehe Abschnitt 7.2.2). Dieser Schutzabstand gilt auch zu den seitlichen Stromabnehmern der Eisenbahnfahrzeuge, wenn diese nicht durch einen isolierenden Werkstoff abgedeckt sind.

Bei Arbeiten im Gleis dürfen Sie den Bereich zwischen seitlicher Stromschiene und der daneben liegenden Fahrschiene nicht betreten.

Seitliche Stromschienen dürfen Sie nur an den dafür vorgesehenen Stellen übersteigen. Vorhandene Abdeckungen dürfen Sie nicht betreten.

Achten Sie darauf, dass Sie den erforderlichen Schutzabstand von 1,0 m auch mit den verwendeten Arbeitsmitteln einhalten.

Bei Brücken oder anderen Stahlbauwerken kann eine Brückenleitschiene angebracht sein, die den beweglichen Stromabnehmerschleifschuh in Richtung Gleismitte schiebt. Die Brückenleitschiene kann ständig oder durch das Bestreichen des Schleifschuhs unter Spannung stehen.