DGUV Information 215-540 - Klima in Industriehallen Antworten auf die häufigsten Fragen

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Anhang 2 - Fragebogen zur Bewertung des Klimas in Industriehallen

Der Fragebogen ist eine Hilfestellung zur Beurteilung des Raumklimas in Industriehallen. Falls eine oder mehrere Fragen mit "Ja" beantwortet werden, können die beispielhaft aufgeführten Maßnahmen durchgeführt werden. Reichen diese nicht aus, sind weitergehende Untersuchungen durch Fachleute (Raumklimaanalyse) durchzuführen.

Lufttemperatur
Die Lufttemperatur liegt zwischen 18 °C und 20 °C, gelegentlich auch bis 26 °C und wird von den Beschäftigten als behaglich empfunden.
Trifft zu→ in Ordnung (weiter: Sonneneinstrahlung)
Trifft nicht zu→ siehe nachfolgende Fragen!
1. Liegt die Lufttemperatur in der Halle unter 26 °C und empfinden die Beschäftigten diese als zu warm?
[ ] Ja
Maßnahmen:
  • ausreichende Lüftung vorzugsweise über Fenster, Oberlichter und Dachreiter

  • Einstellung der Heizung oder der raumlufttechnischen Anlage prüfen

  • geeignete Sonnenschutzvorrichtungen an Fenstern und Oberlichtern installieren

  • Benutzung von geeigneten Sonnenschutzvorrichtungen, möglichst außenliegend

  • prüfen, ob Geräte mit geringerer elektrischer Leistung eingesetzt werden können

  • prüfen, ob Abwärme von Prozessen oder Maschinen durch Kühlung woanders zur Erwärmung sinnvoll genutzt werden kann

[ ] Nein
2. Liegt bei Außenlufttemperaturen unter 26 °C, aber dennoch die Lufttemperatur in der Halle häufig über 26 °C ?
[ ] Ja
Maßnahmen:
  • Einstellung der raumlufttechnischen Anlage

  • geeignete Sonnenschutzvorrichtungen an Fenstern und Oberlichtern einsetzen

  • prüfen, ob Geräte mit geringerer elektrischer Leistung eingesetzt werden können

  • prüfen, ob warme oder heiße Maschinenoberflächen besser gedämmt werden können

  • prüfen ob heiße Abluft direkt nach außen geführt werden kann


Weitergehende Untersuchungen:
Fachleute hinzuziehen, um zu prüfen, ob
  • der Austausch von Fenstern

  • der Einsatz von technischen Geräten zur Kühlung

  • bautechnische Veränderungen im Raum oder am Gebäude oder andere Maßnahmen sinnvoll sind, um die Lufttemperatur nachhaltig zu senken.

[ ] Nein
3. Liegt bei Außenlufttemperaturen über 26 °C die Lufttemperatur in der Halle auch über 26 °C ?
[ ] Ja
Maßnahmen: (siehe auch Abschnitt 4):
  • Einstellung der raumlufttechnischen Anlage

  • verstärkte Nachtlüftung

  • Fenster und Sonnenschutzvorrichtungen schon morgens schließen und Lamellen mit Sonnenstand mitführen

  • nur erforderliche elektrische Geräte in Betrieb nehmen

  • verstärkte Luftbewegung, z. B. Ventilatoren

  • nach Möglichkeit Arbeitszeitverschiebung

  • geeignete Getränke zur Verfügung stellen

  • Lockerung der Bekleidungsordnung (gilt nicht für notwendige Schutzkleidung oder PSA)

[ ] Nein
4. Werden die Mindestlufttemperaturen (12 °C Stehen/Gehen und schwere körperliche Arbeit; bei mittelschwerer körperlicher Arbeit 17 °C Stehen/Gehen oder 19 °C im Sitzen; bei leichter Arbeitsschwere 19 °C Stehen/Gehen oder 20 °C im Sitzen) unterschritten?
[ ] Ja
Maßnahmen:
  • Einstellung der Heizung oder der raumlufttechnischen Anlage

  • Weitergehende Untersuchungen:

  • Fachleute hinzuziehen, um zu prüfen, ob

  • der Austausch von Fenstern,

  • der Einsatz von technischen Geräten zur Heizung

  • bautechnische Veränderungen im Raum oder am Gebäude, oder andere Maßnahmen sinnvoll sind, um die Lufttemperatur dauerhaft zu erhöhen (z. B. geeignete Heizsysteme, Wärmedämmung).

[ ] Nein
5. Wird die Lufttemperatur im Kopf- und Fußbereich, bzw. innerhalb der Halle unterschiedlich empfunden?
[ ] Ja
Weitergehende Untersuchungen:
  • Fachleute hinzuziehen, um zu prüfen, ob die horizontalen und vertikalen Luft- und Oberflächentemperaturunterschiede zu groß sind

  • Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin hinzuziehen

[ ] Nein
Sonneneinstrahlung
6. Tritt für die Beschäftigten unangenehme Sonneneinstrahlung auf?
[ ] Ja
Maßnahmen:
Benutzung der Sonnenschutzvorrichtungen
geeignete Sonnenschutzvorrichtungen an Fenstern und Oberlichtern installieren
[ ] Nein
Luftfeuchte
Die Beschäftigten äußern keine Beschwerden hinsichtlich zu trockener oder zu feuchter Luft.
Trifft zu→ in Ordnung (weiter: Sonneneinstrahlung)
Trifft nicht zu→ siehe nachfolgende Fragen!
7. Tritt an Raumbegrenzungsflächen (Wände, Decken) Feuchtebildung (Tauwasser) auf?
[ ] Ja
Maßnahmen:
  • Reduzierung der internen Feuchtelasten (z. B. Absaugung und Fortluftführung von Emissionen wassermischbarer Kühlschmierstoffe)

  • ausreichende Lüftung vorzugsweise über Fenster

  • Raumlufttechnischen Anlage entsprechend einstellen, gegebenenfalls prüfen und instandsetzen

  • Überprüfung der Gebäudehülle durch Bausachverständige (z. B. Wärmebrücken, evtl. besser dämmen)

[ ] Nein
8. Äußern die Beschäftigten Beschwerden hinsichtlich trockener Luft?  *
[ ] Ja
Maßnahmen:
  • Betriebsärztin oder -arzt hinzuziehen

  • ggf. Beschäftigte auf ausreichendes Trinken hinweisen

  • sofern Luftbefeuchter eingesetzt werden sollen, geeignete Luftbefeuchter auswählen, z. B. mit DGUV Test (Prüf- und Zertifizierungssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung)

  • siehe auch Fragen 11 bis 15 in Kapitel 3

[ ] Nein
Luftgeschwindigkeit
9.Klagen die Beschäftigten über Zugluft?
[ ] Ja
Maßnahmen:
  • Verringerung oder Vermeidung von Zugluft, z. B. offene Fenster, Türen und Tore schließen, turbulenzarme Luftführung

  • Raumlufttechnische Anlagen entsprechend einstellen, gegebenenfalls prüfen und instandsetzen

  • Arbeitsplatz aus dem Zugluftbereich versetzen

  • Verwendung von Blenden zum örtlichen Schutz vor Zugluft oder Luftschleieranlagen installieren


Weitergehende Untersuchungen:
  • Fachleute hinzuziehen, um zu prüfen, ob

  • der Austausch von Fenstern,

  • bautechnische Veränderungen im Raum oder am Gebäude, oder andere Maßnahmen sinnvoll sind, um die Zugluft nachhaltig zu vermeiden.

[ ] Nein
Luftqualität
10. Wird die Luft im Arbeitsraum als schlecht oder stickig empfunden?
[ ] Ja
Maßnahmen: (siehe Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 Lüftung):
  • Fensterlüftung (Stoßlüftung, z. B. stündlich, oder kontinuierliche Lüftung je nach Fensteröffnung) oder

  • Raumlufttechnische Anlage


Weitergehende Untersuchungen:
  • Sind die anwesenden Personen die bestimmende Ursache für Stofflasten im Raum, ist die CO2-Konzentration ein anerkanntes Maß für die Bewertung der Luftqualität (bis 1000 ppm keine Maßnahmen notwendig, 1000 - 2000 ppm Lüftung verbessern, > 2000 ppm weitergehende Maßnahmen notwendig)

  • Sind Prozesse die bestimmende Ursache für Stoff- oder Wärmelasten im Raum / in der Halle, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu analysieren, inwiefern die Stoff- und Wärmelasten möglichst vermieden oder gekapselt werden können oder möglichst nah an der Entstehungsstelle erfasst und gefahrlos aus dem Arbeitsbereich entfernt werden können (z. B. durch geeignete Absauganlage)

[ ] Nein

Literaturverzeichnis

1
Gesetze, Verordnungen

Bezugsquelle:

z. B. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Homepage: www.baua.de

  • Arbeitsstättenverordnung, mit dazugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere

    • ASR A3.5 "Raumtemperatur" (März 2022)

    • ASR A3.6 "Lüftung" (Januar 2012)

  • Gefahrstoffverordnung, mit dazugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

2
Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Bezugsquelle:

Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger und bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e.V. unter www.dguv.de/publikationen

Regeln

  • DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen"

Informationen

  • DGUV Information 213-002 "Hitzearbeit - Erkennen, beurteilen, schützen"

  • DGUV Information 213-022 "Beurteilung von Hitzearbeit - Eine Handlungshilfe für kleine und mittlere Betriebe"

  • DGUV Information 215-210 "Beurteilung des Raumklimas - Handlungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen"

  • DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro - Hilfen für die Auswahl von geeigneten Blend- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen"

  • DGUV Information 215-520 "Klima im Büro - Antworten auf die häufigsten Fragen"

  • DGUV Information 240-300 "Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G30 - Hitzearbeiten"

3
VDI-Richtlinien

Bezugsquelle:

VDI-Verlag, VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf

  • VDI 6022 Blatt 1: 2018-01 Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte (VDI Lüftungsregeln)

  • VDI 6022 Blatt 6: 2018-01 Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Luftbefeuchtung über dezentrale Geräte - Hygiene in Planung, Bau, Betrieb und Instandsetzung

  • VDI 2262: "Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz - Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe" Blätter 1 bis 4 (von März 2006 - Juni 2013) (insbes. Blatt 3)

4
Reports, Studien, Bekanntmachungen

  • BGIA-Report 1/2005: Lüftung in Industriehallen

  • DGUV Report "Innenraumarbeitsplätze - Vorgehensempfehlung für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld"

    online unter www.dguv.de Webcode d6274

  • Fachbereich AKTUELL FBVW-501 "Niedrige Luftfeuchte am Arbeitsplatz"

  • Onlineportal Luftbefeuchtung der BG ETEM (luftbefeuchtung.bgetem.de)

  • "Grundlagen zum Raumklima und zur Raumlufttechnik" (BG ETEM Broschüre S 042)

  • "Klima-Dossier" auf der Homepage der BAuA (www.baua.de) mit Hinweisen zu Hitze- und Kältearbeitsplätzen

  • Fachbereich AKTUELL FBVW-502 "SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen"

  • Fachbereich AKTUELL FBHM-114 "Möglichkeiten zur Bewertung der Lüftung anhand der CO2-Konzentration"

  • Fachveröffentlichung der BAuA "Infektionsschutz-gerechtes Lüften"

  • Fachbereich AKTUELL FBVW-503 "Empfehlung zu Lüftungskonzepten an Innenraumarbeitsplätzen"

In den Wintermonaten / der Heizperiode kann es auch zu Werten der relativen Luftfeuchte von weniger als 30 % kommen. Dies muss nicht negativ bewertet werden, weil trockene Luft im Allgemeinen nicht zu gesundheitlichen Problemen führt. Jedoch sind Sekundäreffekte wie statische Aufladung oder das längere Verweilen von Staub in der Luft möglich. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist wichtig für die Gesunderhaltung und das persönliche Wohlbefinden. Dadurch wird auch die natürliche Regulation der Schleimhautbefeuchtung unterstützt.

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de