DGUV Information 206-031 - Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung

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Abschnitt 8 - Wer kann Sie unterstützen?

Wie bereits im Abschnitt "Wer sind die Beteiligten?" ausgeführt, kommen eine Reihe von Personen und Institutionen als Unterstützende bei der Umsetzung von BEM in Frage. Die folgenden Institutionen haben hierbei eine besondere Rolle:

Unfallversicherungsträger (UVT)

Auf der Internetseite der DGUV erhalten Sie allgemeine Hinweise zum BEM (www.dguv.de, Webcode d1085784). Unfallversicherungsträger unterstützen Sie darüber hinaus sowohl beim BEM im konkreten Einzelfall als auch beim Aufbau der grundsätzlichen Struktur im Betrieb:

  • Einzelfallberatung

    Dies ist immer dann eine verpflichtende Aufgabe für den Unfallversicherungsträger, wenn der Anlass für die Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ist. Dabei geht es neben der optimalen medizinischen Rehabilitation auch um die Sicherstellung des vorhandenen Arbeitsplatzes durch technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen (z. B. stufenweise Wiedereingliederung, Anpassung des Arbeitsplatzes, Hilfsmitteleinsatz, innerbetriebliche Umsetzung und Qualifizierungsmaßnahmen).

    Die UVT verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Eingliederung von Versicherten in den betrieblichen Alltag nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Auch wenn das nicht der Fall ist, kann eine Beratung zur Wiedereingliederung möglich sein, denn die UVT haben den Auftrag, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Unfallversicherungsträger beschäftigen oftmals Personen, die eine Ausbildung zum Certified Disability Management Professional (CDMP; www.dguv.de,Webcode: d567553) absolviert haben. Die DGUV bildet diese auch aus (www.dguv.de, Webcode: d96953). Zudem verfügen UVT über Ansprechstellen, die bei der Erkennung von Rehabilitationsbedarfen unterstützen und über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben informieren (§ 12 SGB IX Maßnahmen zur Unterstützung der frühzeitigen Bedarfserkennung).

  • Strukturberatung zur Einführung oder Weiterentwicklung eines BEMs

    Ihr Unfallversicherungsträger unterstützt Sie beim grundsätzlichen Vorgehen im BEM, z. B. beim Aufbau von Strukturen und Prozessen. Dies trägt dazu bei, das BEM nachhaltig im Betrieb ein- bzw. durchzuführen. Die UVT haben die Möglichkeit, den betrieblichen Bedarf zu ermitteln und die notwendigen Kontakte zu internen oder externen Institutionen und Expertinnen und Experten herzustellen. Einige UVT führen spezielle Seminare oder Inhouse-Schulungen zur Implementierung und Durchführung eines BEMs durch. Auch werden zum Teil themenbezogene Schriften angeboten.

Rentenversicherungsträger

Rentenversicherungsträger bieten mit dem Firmenservice ein neues Unterstützungsangebot und sind beispielsweise in folgenden Feldern aktiv:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

  • Beratung zur Rehabilitation

  • Hilfe beim BEM

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (inner- und außerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen, Probebeschäftigung und Eingliederungszuschuss, technische Arbeitshilfen

Krankenkassen

Krankenkassen können BEM insbesondere durch folgende Leistungen unterstützen:

  • Krankengeldzahlung im Fall der stufenweisen Wiedereingliederung (da die einzugliedernde Person in diesem Fall weiterhin als erkrankt/ arbeitsunfähig gilt)

  • Angebote zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung

  • Angebote zur Umsetzung eines gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstils (z. B. Stressbewältigung, Bewegungsförderung, Ernährung und Suchtprävention)

Agenturen für Arbeit

Agenturen für Arbeit arbeiten regional und unterstützen u. a. durch:

  • Beratung zur Rehabilitation

  • Hilfe beim BEM

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (inner- und außerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen, Probebeschäftigung und Eingliederungszuschuss, technische Arbeitshilfen

Integrations- und Inklusionsämter

Integrations- und Inklusionsämter bieten im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben beispielsweise an:

  • Unterstützung bei der Suche geeigneter Arbeitsplätze und deren behindertengerechter Gestaltung (technische Beratung)

  • finanzielle Leistungen in Form von Zuschüssen, Darlehen und Prämien (auch um ein BEM einzuführen)

  • Unterstützung eines betrieblichen Integrationsteams z. B. durch Bildungs- und Informationsangebote

  • Beratung zum BEM im Einzelfall

  • Psychosoziale Betreuung, um z. B. schwerwiegende Konflikte zu lösen

Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste werden in der Regel vom Integrationsamt beauftragt. Sie beraten und unterstützen die schwerbehinderten Menschen sowie die Arbeitgebenden und helfen bei der Beantragung von Leistungen, wie z. B.:

  • Zuschüsse/Darlehen zu den Investitionskosten eines Arbeitsplatzes

  • Kostenübernahme des behinderungsbedingten Mehraufwands

  • Lohnkostenzuschüsse (Eingliederungszuschüsse)

  • Zuschüsse und Prämien bei schwerbehinderten Auszubildenden

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Gemeinsame Ansprechstellen für Rehabilitation

Gemeinsame Ansprechstellen für Rehabilitation (www.ansprechstellen.de) sichern eine trägerübergreifende, umfassende und individuelle Beratung sowie die Weiterleitung an die entsprechenden Rehabilitationsträger zu. Hier werden Sie über Leistungen, Leistungsvoraussetzungen sowie über Verwaltungsabläufe der einzelnen Rehabilitationsträger informiert. Sie wirken darauf hin, dass alle erforderlichen Leistungen und Hilfen unverzüglich beantragt und erbracht werden.